Scheidung: Rechtslage, Ablauf und Kosten

Scheidung: Rechtslage, Ablauf und Kosten

Grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, sobald sie als gescheitert gilt. Davon ist bei Auflösung der Lebensgemeinschaft der Eheleute auszugehen, sofern nicht abzusehen ist, dass sie wiederhergestellt wird. Ablauf und Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen von verschiedenen Faktoren ab, zu denen auch die Voraussetzungen der Scheidung zählen: handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder ist einer der Partner nicht einverstanden?

Rechte und Pflichten laut Scheidungsrecht

Im Scheidungsrecht finden sich für sämtliche Fälle und Voraussetzungen exakte Reglements, die sowohl die Kriterien als auch die Folgen der Scheidung berücksichtigen. Juristische Grundlage der Auflösung einer Ehe sind die §§ 1564 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Von den Voraussetzungen über unterhaltsrechtliche Regelungen bis zu detaillierten Regeln im Hinblick auf die Aufteilung des Vermögens berücksichtigen diese Paragraphen alle Aspekte der Scheidung.

Hierbei gilt es scheidungsrechtlich grundsätzlich vier verschiedene Arten der Scheidung zu berücksichtigen:

  • die einvernehmliche Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres: kostengünstige und schnelle Art
  • die streitige Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres: Scheidungsrichter muss vom Beantragenden vom Scheitern der Ehe überzeugt werden
  • die nicht-einvernehmliche Scheidung nach Ablauf von drei Trennungsjahren: auch ohne expliziten Nachweis des Scheiterns der Ehe
  • die Scheidung ohne Trennungsjahr im Falle unzumutbarer Härten für den Antragsteller nach § 1565 Absatz 2 BGB

Zum Begriff des Trennungsjahres

Ein scheidungsrechtlich relevanter Begriff ist das Trennungsjahr, das der Gesetzgeber als einen Versuch zur Versöhnung der Eheleute vorsieht. Das Trennungsjahr bedarf einer klaren zeitlichen Definition, weshalb der erste Trennungstag terminlich festgehalten wird. Dieses Datum ist auch später im Scheidungsantrag einzutragen. Von juristischer Bedeutung ist der Nachweis dieses Trennungsjahres. Eine Trennung der Eheleute lässt sich durch wirtschaftliche und im Idealfall auch physische Trennung nachweisen. Die Nutzung getrennter Wohnungen und separater Bankkonten ist die einfachste Möglichkeit. Gleichfalls kann grundsätzlich weiterhin die gleiche Wohnung genutzt werden, wobei jedoch eine deutliche Trennung von Tisch und Bett nachgewiesen werden muss. Für einen solchen Nachweis ist meist anwaltliche Beratung durch Fachleute für Familienrecht erforderlich. Diese können im Einzelfall identifizieren, was bei der Trennung unter einem Dach zu berücksichtigen ist.

Zum Ablauf des Scheidungsverfahrens

Im Allgemeinen beginnt die Scheidung mit der Einreichung eines Scheidungsantrags durch einen Anwalt. Dieser wird von einem der Eheleute beauftragt und reicht den Antrag in der Regel bei einem örtlichen Familiengericht ein. Weitere Dokumente umfassen Kopien der Heiratsurkunde und gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder.

Wurde der Scheidungsantrag eingereicht, folgt in der Regel eine Gebührenrechnung durch das Familiengericht. Nach Zahlung der anfallenden Gebühren durch den Beantragenden oder nach Gewährung von Verfahrenskostenhilfe wird der Antrag dem jeweils anderen Ehegatten zugestellt. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, so ist lediglich eine Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. Bei einer folgenden mündlichen gerichtlichen Verhandlung werden beide Eheleute angehört, worauf das Gericht in der Regel die Auflösung der Ehe beschließt.

Im Falle einer streitigen Scheidung lädt das Gericht ebenfalls zu einer mündlichen Verhandlung, in der vom Antragsteller die Gründe für das Scheitern der Ehe darzulegen sind. Auch der jeweils andere Ehegatte hat die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. Hierzu ist ein eigener Anwalt zu konsultieren.

Die Höhe der Scheidungskosten

Ein Scheidungsverfahren geht mit Kosten für Anwälte und Gericht einher. Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Streitwert, für den wiederum verschiedene Kriterien ausschlaggebend sind:

  • Nettoeinkommen der Eheleute in den vergangenen drei Monaten
  • Vermögen der Eheleute
  • Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder

Gerichtskosten und Anwaltsvergütung steigen mit diesen Faktoren. Hierbei darf der Streitwert jedoch 3.000 Euro nicht unterschreiten. Hinzuzurechnen sind Kosten für den Fall, dass der Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten nicht ausgeschlossen wurde. Ist dies der Fall, sind in einfachen Fällen 1.000 Euro und in aufwändigeren Sachverhalten 2.000 Euro zu dem Streitwert hinzuzurechnen.

Fazit: Kosten einer Scheidung

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt am Scheidungsverfahren beteiligt. Die Anwaltskosten hat der Antragsteller zu bezahlen. Hierbei wird gerichtlich zunächst eine Vorschusszahlung vereinbart, die sich nach den abzusehenden Gesamtkosten richtet. Auch die Gerichtskosten hat zunächst die Antragstellerseite zu übernehmen. Kommt es zum Beschluss der Scheidung, so wird das Familiengericht eine Kostenfolge aussprechen, wobei die Gerichtskosten im Allgemeinen jeweils zur Hälfte auf die geschiedenen Eheleute entfallen. Die Anwaltskosten sind weiterhin von demjenigen zu tragen, der den Anwalt beauftragt hat. Entsprechend hat der Antragsteller einen höheren finanziellen Aufwand, wenn nur ein Anwalt konsultiert wird.

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Bild: bigstockphoto.com / ginasanders

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