Handyvertrag trotz SCHUFA-Eintrag: So erhalten Sie eine Simkarte auch bei negativer Bonität

Handyvertrag trotz SCHUFA-Eintrag: So erhalten Sie eine Simkarte auch bei negativer Bonität

Sie haben einen negativen SCHUFA-Eintrag? Sie haben schon versucht mehrere Handy-Verträge abzuschließen und alle wurden verweigert? Damit ist jetzt Schluss! Dieser Artikel beinhaltet interessante Tipps, um einen Handyvertrag auch ohne SCHUFA-Auskunft abzuschließen. Fast 90% der deutschen Bevölkerung besitzen Handy. Voraussetzung für die Nutzung ist die Simkarte eines Mobilfunkanbieters. Da die Handys bzw. eher Smartphones auf Grund der immer moderneren Technik immer teurer werden, bieten die Anbieter die Handyverträge häufig über so genannte Bundle-Angebote an. So hat der Nutzer die Möglichkeit, die Kosten für das Gerät in monatlichen Raten –  in dem Fall die Grundgebühr – abzuzahlen. Da ein aktuelles Mobilgerät bis zu 800€ oder mehr kosten kann, kann sich nicht jeder so ein Gerät im Einzelkauf leisten; dementsprechend greifen viele Kunden auf Kombiangebote aus Handyverträgen mit zugehörigem Gerät zurück. Doch wie sieht es mit der Bonität aus? Ein negativer Eintrag in der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist schneller hinterlegt, als manch einer denkt. Um nicht am Ende ein teures Smartphone verschenkt zu haben, führen die Mobilfunkanbieter vor Vertragszusage bei solchen Bundle-Angeboten grundsätzlich eine Bonitätsprüfung durch. Welche Auskünfte eingeholt werden, hängt vom jeweiligen Anbieter ab – eine SCHUFA-Abfrage ist jedoch in jedem Fall dabei. Die Alternative für viele Betroffene: Eine Prepaid-Karte.

Handy-Verträge trotz SCHUFA müssen nicht immer teurer sein

Käufer, die ein hochwertiges mobiles Endgerät erwerben möchten, können auf ein spezielles Handyangebot zurückgreifen: Einige Anbieter von Handyverträgen verlangen zur Sicherheit bei dieser Kundengruppe einfach eine Kaution. Da ein Apple iPhone 5 oder Samsung Galaxy S4 bis zu 600 Euro kosten können, ist dieses Vorgehen nachvollziehbar. So können Anbieter, wenn offene Posten im laufenden Vertragsverhältnis auftreten, diese mit der Kaution verrechnen. Selbst verständlich erhält der Kunde die Kaution nach Ablauf der Vertragszeit zurück, sofern keine Zahlungen der monatlichen Handyrechnungen offen sind.

Tipp: Weitere Informationen unter www.pelfish.eu

Wer keinen Wert auf ein neues Handy legt, hat über Prepaid-Angebote die Chance auf den Abschluss eines Handyvertrags. Da hier kein Gerät mitgeliefert wird und die Beträge für Telefonie, SMS-Versand und mobiles Internet im Voraus kassiert werden, sind die Anbieter wesentlich unkritischer bei der Vertragsprüfung, da sie kaum ein Risiko haben, auf offenen Posten sitzen zu bleiben. Oft wird nicht einmal eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Die erfreuliche Nachricht: Prepaid-Tarife sind – im Gegensatz zu vergangenen Jahren – genau so günstig wie Postpaid-Tarife und ebenfalls in der Flatrate-Variante zu haben. Verbraucher mit negativer Bonität sind damit in dieser Hinsicht nicht länger benachteiligt.

Im Prinzip kommt es bei einem Handyvertrag trotz SCHUFA-Eintrag auf das jeweilige Angebot an. Je nachdem, was für ein Endgerät mit dabei ist, kann sich der Kunde die Chancen eines erfolgreichen Abschlusses errechnen. Bei sehr hochpreisigen Geräten kann es durchaus sein, dass eine höhere Kaution anfällt oder der Vertrag gar nicht zu Stande kommt. Bei Sim-Only-Angeboten sind die Chancen auf einen Abschluss hingegen sehr groß. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, das Gespräch mit dem jeweiligen Anbieter zu suchen. So können Sie Ihre finanzielle Lage in Ruhe erklären und Ihre Chancen auf ein Vertragsverhältnis erhöhen.

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