Als Einmietbetrug bezeichnet man die vorsätzliche Täuschung eines Mieters, ordnungsgemäß Miete zu zahlen, obwohl vor Unterzeichnung des Vertrags feststeht, dass er nicht zahlen will oder kann.
Vermieter im Nachteil
Gerät ein Mieter mindestens zwei Monate hintereinander in Mietrückstand, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Dann allerdings mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Die Überlastung der Gerichte und die Wahrung der gesetzlichen Fristen lassen oft ein Jahr und mehr ins Land ziehen, bis letztendlich ein Räumungsurteil eingeht und vollstreckt werden kann. Oft bleiben die Verfahrenskosten am Vermieter hängen.
Auf und davon
Häufig sind die sogenannten Mietnomaden kurz vor Vollstreckung des Urteils spurlos verschwunden und hinterlassen die Wohnung in katastrophalem Zustand. Berge von Müll häufen sich und die Renovierungskosten belaufen sich nicht selten auf viele tausend Euro. Für Privatpersonen ist es nahezu unmöglich, den Mieter ausfindig zu machen. Eine Detektei kann helfen, den Betroffenen zu finden, um ihn zur Rechenschaft zu ziehen.
Vorbeugen
Der beste Weg zum Schutz vor Einmietbetrug ist Vorbeugen, bevor es überhaupt so weit kommt. Bei verschiedenen Diensten lässt sich eine Information über die Zahlungsfähigkeit des möglichen Mieters einholen. Die Erhebung einer Kaution und die Vorlage eines Gehaltsnachweises sind ebenfalls gängige Methoden zum Schutz des Vermieters. Auch ist es üblich, sich vom vorherigen Vermieter schriftlich bescheinigen zu lassen, dass der Mieter in Spe zuverlässig ist. Abschließend kann der Vermieter durch eine Mietausfallversicherung den finanziellen Verlust bei Nichtzahlung ausgleichen.