Jeder Krankenversicherte ist grundsätzlich verpflichtet, zusätzlich zum normalen Beitrag noch Zuzahlungen für Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte usw. zu leisten und zwar in Höhe von 2% des Jahres-Bruttoeinkommens. Das kann je nach Krankheit schnell sehr teuer werden.
Welche generellen Befreiungsmöglichkeit gibt es?
Für jeden gibt es die Möglichkeit, eine Zuzahlungsbefreiung für Krankenhaus, Medikamente usw. zu beantragen. Hierzu wird zunächst das Bruttojahreseinkommen ermittelt. Dabei handelt es sich um alle Einkünfte einer Haushaltsgemeinschaft, abzüglich von Freibeträgen. Wenn die in einem Kalenderjahr bereits geleisteten Zuzahlungen die 2%-Grenze überschreiten, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Wird er genehmigt, gilt die Zuzahlungsbefreiung für Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel und alle weiteren Fälle, in denen Zuzahlungen erforderlich wären. Im folgenden Jahr muss die Situation wieder neu berechnet und begutachtet werden.
Wie sieht es für chronisch Kranke aus?
Wer unter einer chronischen Krankheit leidet, muss meistens mit höheren Zuzahlungen wegen vermehrter Krankenhausaufenthalte rechnen. Gleichzeitig ist häufig das Einkommen wegen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit vermindert. Der Gesetzgeber reagiert darauf bereits, indem chronisch Kranke nur 1% des Jahres-Bruttoeinkommens zuzahlen müssen. Damit ist die Belastungsgrenze deutlich früher erreicht und der Betroffene kann den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung schneller stellen.
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Worauf Sie achten sollten:
Wenn bereits zuviel gezahlt wurde, wird der entsprechende Betrag von der Krankenkasse zurückgezahlt. Wichtig ist, dass Sie alle Belege für Zuzahlungen jeder Art aufheben, damit Sie Ihre Kosten der Krankenkasse gegenüber vollständig dokumentieren können.