Der Grundschuldzins

Der Grundschuldzins

Der Grundschuldzins ist ein eher theoretischer Zinssatz, der in den meisten Fällen nur auf dem Papier besteht. Er wird bei Immobilienfinanzierungen in das Grundbuch eingetragen, um die Kredit gebenden Institutionen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf eine sichere Basis zu stellen. Daher ist er auch meist höher als der eigentliche Finanzierungszins, da die Banken einen höheren Aufwand mit der Verwaltung und dem Auffangen nicht gedeckter Immobilien haben.

Von Relevanz für Banken und Käufer

Sollte sich in Bauherr bei der Finanzierung einer Immobilie mit dem höheren Grundschuldzins übernommen haben, muss der Käufer dieser Immobilie auch aus einer Zwangsversteigerung heraus mit diesem Eintrag im Grundbuch leben. Dieser Eintrag ist unabhängig von der eigenen Belastung oder der Belastung des Grundstücks, da dies dann eine Hypothek wäre. So wird also sauber zwischen Kredit und Immobilie getrennt, um die späteren wirtschaftlichen Pläne nicht zu gefährden. Denn eine hypothekenbelastete Immobilie ist nicht so gut zu veräußern wie eine ohne.

Doch nicht nur diese Aspekte sind von Bedeutung. Sollten sich die Kreditbedingungen ändern, sodass der Kreditzins sehr hoch steigen würde, hat der Grundschuldzins eine bremsende Funktion, denn er ist der höchste Zinssatz, der in Verbindung mit dieser Immobilie verwendet werden kann. Und damit spart man sich als Bauherr auch meist den teuren zweiten Gang zum Grundbuchamt, der bei jeder Änderung des Kreditrahmens von Nöten wäre. So gewinnen die Kreditgeber eine Beständigkeit, die heiß begehrt ist und die Schuldner wissen, wo die Obergrenze der zukünftigen Belastung liegen wird. Schließlich ist eine Immobilie immer eine Investition in die Zukunft.

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