Die Autosteuer

Die Autosteuer

Am 1. Juli 2009 trat die neue Kraftfahrzeug-Steuer in Kraft. Diejenigen Autofahrer, die einen neues Fahrzeug im Rahmen des Konjunkturpakets I erworben, sind für ein Jahr von der Autosteuer befreit. Die Höhe der Steuer für ein Auto oder ob überhaupt Steuern für das Fahrzeug erhoben wird, hängt von einigen Faktoren ab.

Das neue Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz

ist die Basis für die neue Kraftfahrzeugsteuer. In diesem Gesetz zur Autosteuer sind die Regelungen für die Höhe dieser Steuer vom Gesetzgeber bestimmt. Die Kraftfahrzeugsteuer wird von den Ländern in Deutschland erhoben. Steuerpflichtig sind alle Personenkraftwagen, welche amtlich zum Straßenverkehr zugelassen sind. Mit anderen Worten, wenn sie ein ordnungsgemäßes Kennzeichen und die erforderlichen Bescheinigungen zur Zulassung haben. Das neue Gesetz wurde nötig wegen einer neuen EU-Richtlinie. Bisher wurde die Kfz-Steuer aus einer Mischkalkulation von der Größe des Hubraums und einer Schadstoff-Schlüsselnummer errechnet. Die neue Autosteuer wird je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum und zusätzlich für jedes Gramm CO2 errechnet, das über einer Untergrenze von 120 Gramm für jeden Kilometer liegt. Keinen Emissionszuschlag müssen Pkw zahlen, die nicht mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Jedes darüber hinaus gehende Gramm wird mit 2 Euro angerechnet.

Zahlung der Autosteuer

Die fällige Kraftfahrtzeugsteuer kann jährlich oder in monatlichen Beträgen gezahlt werden. Nachzahlungen können nicht anfallen, da der Steuersatz im Voraus berechnet wird und sich nicht nachträglich erhöhen kann.

Illegales Betreiben strafbar

Wer die Autosteuer nicht entrichtet, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall sollte man sich beim Steueramt erkundigen, ob für das Fahrzeug Steuern abzuführen sind. Zur Zahlung der Steuer ist immer derjenige verpflichtet, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

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