Ein Lottogewinn muss nicht versteuert werden

Ein Lottogewinn muss nicht versteuert werden

Jeder Lottogewinner erzielt im Laufe seiner Spielteilnahme mehrere kleinere Gewinne. Wer großes Glück hat und einen nennenswerten Lottogewinn macht, fragt sich nach den steuerlichen Regelungen. Kassiert das Finanzamt bei Gewinnen im Zahlenlotto mit und müssen diese versteuert werden? Angesichts der Steuerprogression würde bei einer Steuerpflicht ein großer Teil des Gewinnes verloren gehen. Lottogewinner in Deutschland haben jedoch auch beim Finanzamt Glück.

Das Finanzamt kassiert – aber nicht vom Gewinner

Das Finanzamt kassiert beim Zahlenlotto und bei vergleichbaren Lotterien durchaus mit. Steuerpflichtig ist aber nicht der Gewinn, sondern bereits die Spielteilnahme. Zudem führt nicht der einzelne Spieler, sondern die Lottogesellschaft die Lotteriesteuer an das Finanzamt ab. Ein Lottogewinn ist unabhängig von seiner Höhe steuerfrei und wird auch nicht auf das steuerpflichtige Einkommen angerechnet. Damit bleibt selbst das steuerfreie Existenzminimum bei der Einkommensteuer erhalten. Andere Gewinne – beispielsweise von professionellen Pokerspielern – können jedoch steuerpflichtig sein. Ein interessantes Urteil hierzu finden Sie unter steuer-nachrichten.info/index.php/aktuelle-urteile/58-pokergewinne-steuerpflichtig. Informationen hierzu gibt es auch bei den Online-Auftritten von Lotterieanbietern, unter anderem auch bei der SKL, deren Lose man bei Lotterie-Einnahmen wie SKL Boesche erwerben kann. Bezieher von Sozialleistungen müssen Lottogewinne jedoch angeben, da große Gewinne die Bedürftigkeit aufheben. Als die Vermögenssteuer noch erhoben wurde, musste das am Jahresende vorhandene Reinvermögen unabhängig von seiner Zugangsquelle versteuert werden, inzwischen erhebt Deutschland diese Steuer jedoch nicht mehr.

Die steuerliche Behandlung des Ertrages eines Lottogewinnes

Lottogewinner geben ihr Geld nach großen Gewinnen nicht sofort vollständig aus, sondern legen einen Großteil des Lottogewinnes an. Für die Erträge dieser Geldanlagen gelten selbstverständlich dieselben steuerlichen Regelungen wie für aus anderen Quellen stammende Anlagebeträge. Somit zahlen Lottogewinner die Abgeltungssteuer auf ihre Zinserträge beziehungsweise die Steuern für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, falls sie ihren Gewinn auf dem Immobilienmarkt investieren. Für Einnahmen aus Kapitalvermögen können die Gewinner ihrer Bank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe der Freibeträge für Sparer und gegebenenfalls des Ehepartners erteilen. Die jährlichen Zinseinnahmen beziehungsweise Dividenden eines Lottogewinners sind sicher höher als der Freibetrag, so dass er Steuern bezahlen muss. Damit wird weiterhin nicht sein Gewinn, sondern das durch diesen zusätzlich erzielte Einkommen besteuert.

Die Steuerfreiheit des Lottogewinnes nützt auch dem Finanzamt

Das ein Lottogewinn als solcher steuerfrei bleibt, nützt auch dem Finanzamt. Sobald das Steuerrecht die steuerpflichtige Einkommensart „Einkommen aus Glücksspiel“ vorsieht, können Steuerpflichtige neben positiven auch negative Einkünfte erzielen. Damit müssten konsequenterweise die Verluste bei einer Spielteilnahme bei der Festsetzung der Einkommensteuer ebenfalls steuermindernd anerkannt werden. Angesichts einer Gewinnausschüttung von fünfzig Prozent würden die meisten Steuerzahler ihre Steuerschulden durch die Anerkennung ihrer Spieleinsätze verringern.

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