Aushilfslohn richtig zahlen

Aushilfslohn richtig zahlen

So mancher Arbeitgeber muss hin und wieder eine weitere Aushilfe einstellen, vielleicht wegen der Urlaubszeit oder einer längeren Krankheitsdauer eines fest angestellten Arbeitnehmers. In der Regel bekommen diese Aushilfen einen Aushilfslohn, der nach Möglichkeit die 400 Euro Grenze im Monat nicht überschreiten sollte. Diese Minijobs, bei denen Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum beschäftigt sind, sind allerdings steuerlich anders abzurechnen als reine Aushilfsjobs, die zum Beispiel nur für eine Inventur oder bei spontaner Personalknappheit eingesetzt werden.

Das Einkommen des ganzen Jahres zählt

Die Sozialversicherungsträger haben inzwischen klargestellt, dass ein Aushilfsjob nicht durch die monatliche Grenze von 400 Euro gekennzeichnet ist, sondern durch ein ganzjähriges Einkommen von unter 4800 Euro. Somit ist es legitim, in einem Monat ein paar Euro mehr zu verdienen, wenn man dafür in einem anderen Monat etwas weniger verdient. Der Aushilfslohn sollte also im Jahr gesehen nicht 4800 Euro überschreiten. Dabei ist auch unwesentlich, ob das Geld überwiesen oder gleich bar ausgezahlt wird. Wie viel ein Arbeitnehmer nun als Stundenlohn bekommt, ist eine Sache der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Aushilfslöhne sollten nicht sittenwidrig sein

Wer Ärger vermeiden will, sollte sich beim Stundenlohn an die ortsüblichen Beträge halten. Meist wird um 7,50 Euro pro Stunde gezahlt, trotzdem sind diese Lohnvereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern optional. Und ein bisschen Kulanz bei den Zahlungsmodalitäten auf der Arbeitgeberseite hat noch niemand geschadet, wie eventuell mal Bargeld auszuzahlen oder doch aufs Konto zu überweisen. Wer öfter Aushilfen beschäftigt, kann sich mit einer entsprechenden, aktuellen Software steuerrechtlich auf dem Laufenden halten.

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