Die Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Falls die Voraussetzungen vorliegen, kann diese Leistung bei eingetretener Arbeitslosigkeit für höchstens zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Zuständig für die Beantragung und Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzungen für den Bezug

Vor der Beantragung muss der Antragsteller für mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Damit sind jedoch nicht nur Arbeitnehmerverhältnisse gemeint. Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst werden ebenfalls als Anwartschaftszeiten angerechnet. Selbstständige können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, um beispielsweise nach einer Insolvenz einen Anspruch zu haben. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich selbständig um eine neue Arbeitsstelle bemühen.

Wieviel Geld Ihnen zusteht

Wie Ihre Höhe des Arbeitslosengeldes ist, hängt von der Höhe des Brutto-Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate ab. Von diesem sogenannten Bemessungsentgelt werden noch 21% Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer und Soli-Betrag abgezogen. Ein Alleinstehender mit Kindern erhält von diesem Nettobetrag 67% als Arbeitslosengeld ausgezahlt. Alle anderen Antragsteller bekommen lediglich 60%. Der monatliche Satz beläuft sich dabei jeweils auf das 30-Fache des täglichen Arbeitslosengeldes, unabhängig von der tatsächlichen Länge des jeweiligen Monats. Das Arbeitslosengeld ist nicht steuerpflichtig.

Anspruch kann sich verringern oder ganz wegfallen

Um Sperrfristen zu vermeiden, muss der Antrag auf Arbeitslosengeld schnell gestellt werden, möglichst schon, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben. Während des Bezugs müssen alle Auflagen des Arbeitsamtes eingehalten werden. Ihr Anspruch vermindert sich, wenn Sie eine Tätigkeit von weniger als 15 Stunden pro Woche annehmen. Der Verdienst wird dann abzüglich 165 Euro Freibetrag auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Sollten Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, fällt der Anspruch ganz weg.

Share this post