Der Eingangssteuersatz ist im Abwärtstrend

Der Eingangssteuersatz ist im Abwärtstrend

Das deutsche Steuerrecht gilt als sehr komplex und bedarf oftmals einer kurzen Erklärung wie zum Beispiel für den Begriff Eingangssteuersatz. Dazu sollte man zuerst einmal wissen, dass in Deutschland ein progressives Steuersystem gilt, was bedeutet, dass sich die Höhe der Steuern nach der Höhe des Einkommens richtet. Jemand mit einem hohen Einkommen unterliegt einem höheren Steuersatz als jemand mit einem geringen Einkommen. Der Eingangssteuersatz wurde kontinuierlich seit 1999 gesenkt und wendet sich vor allem Einkommen, die lohnabhängig sind. Freiberufler, Unternehmer oder auch Studenten unterliegen anderen Richtlinien.

Der Eingangssteuersatz soll die Steuer gerechter machen

Erst wenn der gesetzliche Grundfreibetrag überschritten wird, greift der Eingangssteuersatz. Der Grundfreibetrag ist so bemessen, damit die Bezieher von sehr geringen Einkommen von der Steuerlast befreit sind. Der Eingangssteuersatz greift also bei allen Bürgern, die mehr als einen Euro als den Grundfreibetrag verdienen. Wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, führt die sogenannte Lohnsteuer ab, die gleich vom Arbeitgeber an den Staat ausgezahlt wird. Andere Einkommensarten werden nach dem Grundfreibetrag vom Finanzamt mit dem Eingangssteuersatz belegt, bis der Verdienst so hoch ist, dass die nächste Steuerstufe erreicht ist.

Das Finanzamt verlangt genaue Angaben

Die Einkommenssteuer wird am Ende eines Kalenderjahres vom Finanzamt verlangt und muss bis zum 31.März des folgenden Jahres beim Finanzamt abgeführt werden. Ob jemand nur den Eingangssteuersatz zahlen muss, wird anhand der Einkommenssteuererklärung ermittelt. Diese Erklärung muss selbstständig beim Finanzamt eingereicht werden. Dort werden alle Einkünfte aufgelistet und daraus die Höhe der Einkommenssteuer ermittelt. Der Eingangssteuersatz gilt nur, wenn ein gesetzlich festgelegter Betrag eingehalten wird.

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