Vermittlervertrag

Vermittlervertrag

Die Vermittlung von Kapitalanlagen oder ähnlichen Verträgen ist eine Dienstleistung, die entweder vom Produktgeber oder vom Auftraggeber, also dem Kunden, vergütet wird. Um den reibungslosen Ablauf dieser Tätigkeit und die anschließende Vergütung sicherzustellen, wird ein Vermittlervertrag abgeschlossen.

Inhalt des Vertrages

Diese beiderseitige Willenserklärung sollte zum einen die genaue Firmierung des Vermittlers und zum anderen die Personalien des Kunden enthalten. Das zu vermittelnde Geschäft ist Gegenstand des Vertrages und als solcher so genau zu beschreiben, dass einerseits nicht zu viele Details erwähnt werden, aber andererseits eine exakte Zuordnung stattfinden kann. Des Weiteren muss die Provisionsfrage für den Erfolgsfall geklärt werden, auch ob eine Mehrwertsteuer anfällt oder nicht.

Sicherheit für beide Parteien

Der Vermittler sollte sich seine Quellen schützen lassen, d. h. Direktkontakte zum Produktgeber dürfen nur mit seinem Einverständnis aufgenommen werden. So hat er zumindest die vertragliche Sicherheit, dass er nicht nach seiner Beratungsleistung umgangen wird. Für diesen Fall ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe sinnvoll, denn es passiert immer wieder, dass Vermittler um ihre Provision betrogen werden. In einigen Fällen lassen sich auch Aufwandspauschalen vereinbaren, wenn beispielsweise einem Geschäft ein sehr großer bürokratischer Aufwand voraus geht. Diese Pauschalen werden nur fällig, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder dann mit der fälligen Provision verrechnet.

Vermittlervertrag – Grundlage für Geschäft

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, einen Vermittlervertrag schriftlich zu fixieren, um allen Streitigkeiten vorzubeugen. Bei Immobiliengeschäften bietet sich auch die notarielle Bestätigung des Provisionsanspruches bei Abschluss des Kaufvertrages an. Auf dieser Grundlage können beide Seiten planen und bewegen sich so auf sicherem Boden.

Share this post