Kinderbaugeld – ein Auslaufmodell

Kinderbaugeld – ein Auslaufmodell

Als Bestandteil der zum 1.1.2006 vom Staat gestrichenen Eigenheimzulage ist gleichzeitig auch das Kinderbaugeld ausgelaufen. Für alle Bauanträge oder Kaufverträge für Eigenheime, die bis zu diesem Datum gestellt worden waren, gelten die Richtlinien noch, allerdings dürften jetzt die letzten Zahlungen des Kinderbaugeldes vorgenommen werden.

Alt-Regelungen für Kindergeldbezieher

Kindergeldberechtigte Eltern konnten beim Erwerb oder dem Bau von selbst genutztem Wohneigentum bis zum 1.1.2006 neben der Eigenheimzulage von jährlich bis zu 1.250 Euro auch Kinderbaugeld in Höhe von bis zu 800 Euro jährlich pro Kind vom Staat erhalten. Die Dauer dieser Förderung betrug acht Jahre und war an Einkommensgrenzen für die Verdiener gebunden. Mit dem Wegfall dieser Zuschüsse mussten kinderreiche Familien erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, die natürlich bei der Finanzierung eines Eigenheimes fehlen.

Alternativen zur Kinderbaugeld

Da aber zum einen junge Familien mit Kindern unterstützt und zum anderen auch das Wohneigentum gefördert werden sollen, wurden andere Möglichkeiten von Staat, Ländern und Kommunen geschaffen, die Sie genauer untersuchen sollten. Ein Weg ist die Riester-Förderung für Haus- und Wohnungseigentümern, die mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen bei Riester-Darlehen funktioniert. Innerhalb der einzelnen Bundesländer gibt es unterschiedliche Darlehens- und Zuschuss-Programme für Wohneigentum, die speziell auf Familien mit Kindern zugeschnitten sind. In Städten und Kommunen wird gerne mit Zuschüssen auf die Baukosten oder preiswerten Bauplätzen gearbeitet.

Staatliche Förderung verlagert

Das Kinderbaugeld ist zwar ersatzlos gestrichen worden, aber es gibt immer noch Fördermöglichkeiten für Familien mit Kindern, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Eine Recherche bei Ländern und Kommunen gibt Aufschluss über spezielle Zuschüsse und Darlehensprogramme.

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