Der AOK-Krankenversicherungssatz für freiwillig Versicherte

Der AOK-Krankenversicherungssatz für freiwillig Versicherte

Freiwillig gesetzlich oder doch eher privat versichern lassen? Wer sich in Deutschland selbstständig macht, wird unwillkürlich vor diese Frage gestellt. Der AOK Krankenversicherungssatz für Selbstständige und Unternehmer öffnet Tür und Tor zum staatlichen Gesundheitssystem, das zu einem der besten der Welt zählt. Die Versicherungssätze sind übrigens bei allen gesetzlichen Kassen fast gleich, einen Unterschied macht lediglich der von der jeweiligen Kasse erhobene Zusatzbeitrag

Die Sätze für freiwillig GKV-Versicherte

Die Höhe des Beitrags wird anhand der zu erwarteten Einnahmen bemessen. Im Jahr 2015 zahlen hauptberuflich selbstständig tätige Personen 14,6% ihres Einkommens, mindestens jedoch ca. 330 EUR monatlich. Beträgt das Einkommen mehr als 4.125 EUR, dann wird der monatliche Höchstsatz in Höhe von gut 630 EUR fällig. Die genauen Beträge schwanken minimal je nach der regional zuständigen AOK, da diese in 2015 einen unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag von 0,3% bis 0,9% erhebt. In den genannten Beträgen enthalten ist bereits die Zahlung von Krankengeld nach der siebten Krankheitswoche enthalten. Wer auf diesen Anspruch verzichtet, zahlt etwa 0,6% weniger. Privatversicherte können übrigens nur zurück in die GKV wechseln, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind.

Beitragsregelung bei geringem Einkommen

Existenzgründer sowie Unternehmer, die sich am Existenzminimum befinden, können mit finanzieller Entlastung rechnen. Wer lediglich 1.417,50 EUR und weniger im Monat verdient, gilt als sogenannter “Härtefall”. In diesem Fall greift die gleichnamige Härtefallregelung und der AOK-Krankenversicherungssatz wird ca. 100 Euro günstiger als der reguläre Mindestbeitrag. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag. Es reicht allerdings meist schon ein Anruf bei der Kasse oder ein formloses Schreiben aus und der zuständige Sachbearbeiter sendet das entsprechende Formular umgehend zu.

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