Lebensversicherung stilllegen: Gründe, Folgen und Alternativen

Lebensversicherung stilllegen: Gründe, Folgen und Alternativen

Bei Kapitallebensversicherungen haben Versicherte ab einem bestimmten Rückkaufswert die Möglichkeit, die Police dauerhaft beitragsfrei zu stellen. Einige Versicherer bieten auch eine vorübergehende Stilllegung von ein bis zwei Jahren an. Die Entscheidung für eine Stilllegung kann sich aus zwei Motiven ergeben: Erstens haben sichdie persönlichen Finanzen verschlechtert, Versicherungsnehmer müssen oder wollen sich die Prämie sparen. Zweitens halten sie den Vertrag inzwischen nicht mehr für attraktiv.

Stilllegung: Die Konsequenzen

Wenn Versicherte ihre Lebensversicherung stilllegen, erhalten sie zu Vertragsende dennoch ihre Ablaufleistung in Form einer Rente oder einer Einmalzahlung. Der Risikoschutz für einen Todesfall vor dem Laufzeitende entfällt jedoch, Hinterbliebene sind nicht mehr abgesichert. Versicherungsnehmer sollten zudem bedenken, dass sich die Kapitalleistung minimiert, empfiehlt https://www.deinefinanzen.de. Sie zahlen keine Prämien mehr, sodass das Angesparte sowie die Überschussbeteiligungen geringer als beim Abschluss prognostiziert sind. Darüber hinaus verlangen Versicherer während der Stilllegung Verwaltungsgebühren, wodurch sich die Kapitalleistung zusätzlich verringert. Wer seine Versicherung beitragsfrei stellt, muss auch auf integrierte Versicherungen wie den Berufsunfähigkeitsschutz verzichten.

Wann sich die Stilllegung empfiehlt: Vergleich mit anderen Optionen

Für eine Stilllegung gibt es einen triftigen Grund: Versicherte wollen zwar keine Beiträge mehr zahlen, sie verfügen jedoch über einen Altvertrag mit hoher Verzinsung. Bei Kapitallebensversicherungen existiert ein Garantiezins, der vor der heutigen Niedrigzinsphase auf einem hohen Niveau lag. In den 1990ern betrug er lange Zeit 4 %. Von solchen Zinssätzen können heute viele träumen. Es wäre fahrlässig, sich diese Verzinsung entgehen zu lassen. Bei neueren Verträgen mit deutlich geringerem Garantiezins, den der Staat schrittweise auf 0,9 % gesenkt hat, zahlt sich das Stilllegen nicht aus. Als Alternativen eignen sich die Kündigung und der Verkauf, wobei das Verkaufen vor allem bei Verträgen mit etwas längerer Laufzeit infrage kommt. Viele Versicherungen offerieren eine Stundung als weitere Möglichkeit. Diese Option sollten nur Verbraucher nutzen, die grundsätzlich weiter Geld einzahlen wollen, es sich vorübergehend aber nicht leisten können. Stundung bedeutet, dass Kunden die Prämien nach einer gewissen Frist nachzahlen müssen. Dafür läuft der Versicherungsschutz während der Stundung weiter.

Bild: bigstockphoto.com / kunertuscom

Share this post