Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, muss in den meisten Fällen eine Kaution hinterlegen, deren Höhe bis zu drei Kaltmieten betragen darf. Für den Mieter ist das eine hohe finanzielle Belastung, die er sich möglicherweise nicht leisten kann. Der Mietaval ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution, die dem Mieter als Bürgschaft von einer dritten Person zu bestimmten Konditionen gewährt wird.
Mietavale von Banken und Privatpersonen
Im Regelfall werden Mietavale von Banken angeboten, jedoch können auch Privatpersonen und Versicherungen die Bürgschaft über die Mietkaution antreten. Die Konditionen können variieren, im Normalfall wird aber eine festgelegte Jahresgebühr sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr verlangt, die sich an der Kautionssumme orientieren. Ein Mietaval ist ein Risiko, weswegen alle Anbieter solcher Avalkredite eine Bonität voraussetzen, allerdings sind Banken und Versicherungen häufig strenger bei der Beurteilung. Für die Analyse herangezogen werden sowohl die Datensätze der Auskunfteien (SCHUFA) als auch Nachweise über Gehälter und Vermögen.
Abzugrenzen ist der Avalkredit von der Mietbürgschaft. Hierbei handelt es sich um eine Barsicherheit, die geleistet wird, um das Zustandekommen des Mietvertrags sicherzustellen. Das Kumulationsverbot, das eine gleichzeitige Kautionsbürgschaft und eine Barkaution verbietet, greift in diesem Fall nicht.
Vorteile für Mieter und Vermieter
Abgesehen von der Jahresgebühr hat der Mieter eigentlich eher Vor- als Nachteile, denn er gewinnt Zeit, die er benötigt, um den Kredit auszulösen und kann gleichzeitig seine liquiden Geldmittel weiterhin nutzen, statt diese an die Kaution zu verlieren. Vermieter müssen die Bürgschaft nicht akzeptieren. Aufgrund der hohen Reputation der Banken stellt dies im Normalfall aber kein Problem dar. Zudem kann der Vermieter die Mietkaution direkt bei der Bank anlegen und hat dadurch Arbeit gespart.