Auf unterschiedliche Weise einen Bausparvertrag beleihen

Auf unterschiedliche Weise einen Bausparvertrag beleihen

Wer einen Bausparvertrag besitzt und kurzfristig in einen finanziellen Engpass gerät, muss den Bausparvertrag nicht unbedingt zwangsläufig kündigen. Es bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Vertrag zu beleihen, um so eine zeitweilige finanzielle Krise zu überwinden.

Verwendungszweck ist meist gebunden

Wird ein Bausparvertrag beliehen, ist der Zweck zur Verwendung des Geldes oft auf den Kauf einer Immobilie oder Um – und Ausbau an einer Immobilie oder sonstige handwerkliche Leistungen für Wohneigentum festgelegt. Dies ist aber nicht bei jedem Finanzdienstleister der Fall. Einige bieten zudem an, den Bausparvertrag mit einem Kredit als Zwischenfinanzierung zu beleihen.

Kredit bei der Bausparkasse

Mit der Möglichkeit, einen Bausparvertrag durch eine Zwischenfinanzierung zu beleihen, verfügt der Bausparer schon vorzeitig über das Geld, welches erst später regulär zur Auszahlung käme. Dazu kann der Sparer seinen Bausparvertrag direkt bei der Bausparkasse beleihen, in dem er einen Kreditantrag stellt. Die Summe des Kredites kann allerdings maximal die Höhe der angesparten Summe im Bausparvertrag betragen. Der Verwendungszweck ist aber immer an Wohneigentum geknüpft.

Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut

Eine weitere Form der Zwischenfinanzierung wäre, den Bausparvertrag als Sicherheit für einen Kredit bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen. Dies ist aber oft nur dann möglich, sofern die Summe des Bausparvertrages die zu bewilligende Kreditsumme überschreitet. Damit hat der Kreditgeber die Möglichkeit, auf den Bausparvertrag zurückzugreifen, sofern der Bausparer die Raten des bewilligten Kredites zeitweilig nicht tilgen kann. Sollte dieser Fall eintreten, pfändet das Kreditinstitut die notwendige Tilgungssumme vom Bausparvertrag. Der Verwendungszweck des bewilligten Kredites kann allerdings bei dieser Form des Beleihens frei gewählt werden.

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