Kreditkartensperrung bei Verlust oder Diebstahl

Kreditkartensperrung bei Verlust oder Diebstahl

Wenn die Kreditkarte durch Verlust oder Diebstahl abhandenkommt, sollte man sich schnellstmöglich um eine Kartensperrung bemühen. Durch die Kartensperrung wird ein Missbrauch Ihrer Kreditkarte verhindert und Sie sind zusätzlich versicherungstechnisch über Ihren Kreditkartenanbieter abgesichert.

Gründe für eine Sperrung

Die Kreditkartensperrung kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Zu den wohl häufigsten Gründen einer Sperrung gehören Verlust sowie Diebstahl. In solchen Fällen sollten Sie besonders schnell handeln und Ihre Kreditkarte umgehend sperren lassen. Versäumen Sie dies, kann Ihnen hoher finanzieller Schaden durch Missbrauch Ihrer abhandengekommenen Kreditkarte entstehen. Ein weiteres Phänomen, welches immer häufiger zur Sperrung einer Kreditkarte führt, ist das sogenannte Phishing. Hierbei hat sich jemand Ihre Kreditkarten gewissermaßen “geangelt”. Das bedeutet, dass er sich die Daten auf illegalem Weg, beispielsweise mittels Spyware, besorgt hat. Anschließend werden Ihre Kreditkartendaten dazu missbraucht, Geld abzuheben oder Produkte im Internet einzukaufen. In diesem Fall wird der Missbrauch erst dann bemerkt, wenn bereits Rechnungseingänge auf der aktuellen Kreditkartenabrechnung eingegangen sind.

Sperrung durchführen

Eine Kreditkartensperrung können Sie auf unterschiedliche Arten und Weisen durchführen. Dabei sind nahezu alle Varianten kostenfrei. Sie können die Sperrung sogar online durchführen. Ferner haben Sie bei Erhalt Ihrer Kreditkarte Notfallnummern zugesendet bekommen. Unter diesen können Sie Ihre Kreditkarte jederzeit sperren lassen, ob im In- oder Ausland. Haben Sie kein Internet und verfügen über keine Notrufnummer, können Sie die Notfallzentralnummer anrufen, um eine Kreditkartensperrung durchzuführen. Der sogenannte Sperr-Notruf kann unter der Nummer 116116 erreicht werden.

Fazit

Handeln Sie schnell und warten Sie nicht zu lange, wann Ihre Kreditkarte, aus welchen Gründen auch immer, abhandengekommen ist. Ferner sollten Sie bei strafrechtlichen Bezügen eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, um Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

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