Mutterschutz bei Zwillingen – doppeltes Glück, viele Formulare

Mutterschutz bei Zwillingen – doppeltes Glück, viele Formulare

ID-100116529Für viele Menschen sind Kinder das wohl größte Glück auf Erden. Doppeltes Glück also, wenn Zwillinge zu erwarten sind. Bezüglich Mutterschutz und Elterngeld gibt es hier jedoch einiges zu beachten.

Der Mutterschutz bei Zwillingen

Wie bei der Geburt eines Kindes, so beträgt auch der Mutterschutz bei Zwillingen 6 Wochen vor der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt. Für viele nicht ganz nachvollziehbar, weil es bei Zwillingen oft zu Frühgeburten kommt, und dann ein Teil des Mutterschutzes vor der Geburt gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Diese fehlende Zeit aber wird dann den 12 Wochen nach der Geburt dazugerechnet.

Das Mutterschutzgeld – Leistungen während der Mutterschutzzeit

Von der Krankenkasse werden pro Tag 13 Euro Mutterschutzgeld bezahlt, und zwar für die 6 Wochen vor der Geburt und auch für die 12 Wochen nach der Geburt. Den Rest des bisherigen Nettogehaltes muss dann der Arbeitgeber weiterhin zahlen.

Den Antrag auf Mutterschutzgeld bekommen Sie bei Ihrem Frauenarzt. Dieser sollte dann ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgefüllt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese zahlt dann das Mutterschutzgeld für die 6 Wochen vor der Geburt in einer Summe aus. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin monatlich.

Nach der Geburt muss dann die Geburtsurkunden bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese überweist dann den 2. Teil des Mutterschutzgeldes für die 12 Wochen nach der Geburt.

Elterngeld und Kindergeld für Zwillinge

Während der Elternzeit wird das Elterngeld in Höhe von 69% des bisherigen Nettolohnes gezahlt. Bei Zwillingen werden zusätzlich 300 Euro im Monat als sogenanntes Mindestelterngeld gezahlt. Für Zwillinge gibt es ein monatliches Kindergeld von 369 Euro. Ausführliche Infos zum Elterngeld unter elterngeldinfos.com.

Fazit

Zwillinge sind ein großes Glück. Was die zu erwartenden Gelder angeht, so müssen Sie auch hier verschiedene Formulare ausfüllen, um auch alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

Bild: Image courtesy of David Castillo Dominici / FreeDigitalPhotos.net

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