Wer eine Erfindung gemacht hat, der möchte diese in der Regel natürlich auch vermarkten. Also wird er ein Patent anmelden, um sich die Rechte daran zu sichern. Doch dann wird es schwer, denn der Erfinder muss das Patent verwerten, um damit wenigsten ein bisschen Geld zu verdienen.
Patent verwerten – die Möglichkeiten
Für die professionelle Verwertung stehen einem üblicherweise drei Methoden offen. Entweder man ist so von der eigenen Idee und deren Erfolg überzeugt, dass man eine eigene Firma gründet, um das Patent zu vermarkten, man verkauft das Patent einfach an ein Unternehmen, dass an der Patentvermarktung interessiert ist, oder man vergibt Lizenzen an einige Firmen.
Mehr Gewinn erzielen – mit professioneller Hilfe
In der Regel weiß ein Erfinder seine Erfindungen bestens anzupreisen und natürlich weiß er auch in welcher Branche sich die Idee am besten vermarkten lässt. Wobei es allerdings häufig hapert, ist das Verhandlungsgeschick. Denn hier prallen die Interessen eines Genies auf die unternehmerischen Notwendigkeiten. Schon allein deshalb wird das Unternehmen immer versuchen, möglichst wenig für die Rechte an einem Patent zu investieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessen des Patentinhabers kompetent vertreten werden, um den größtmöglichen Vorteil herauszuschlagen.
Lizensierung – so funktioniert es
Bei der Vergabe von Lizenzen verkauft der Patentinhaber seine Rechte nur für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit besitzt der Käufer die vereinbarten Nutzungsrechte an dem Patent. Trotzdem bleibt aber der Patentinhaber als Urheber eingetragen und kann damit das Patent auch anderweitig verwerten. Damit stehen dem Patentinhaber immer mehrere Optionen offen, was zu einer Maximierung des Gewinnes beitragen kann.
Verkauf – aller Sorgen enthoben
Viele Erfinder möchten das Patent allerdings lieber verkaufen, um mit der Vermarktung nichts mehr zu tun zu haben. Allerdings verliert der Patentinhaber beim Verkauf jeglichen weiteren Anspruch. Der Käufer kann das Patent nutzen und ausbauen wie es ihm beliebt. Der Patentgeber ist damit aller Rechte und Pflichten enthoben. Allerdings birgt der Verkauf natürlich das Risiko, dass das Patent dem Käufer ungeahnte Gewinne beschert, an denen der Erfinder dann keinen Anteil mehr hat.