Schlüsselklausel: Auf der sicheren Seite mit einem Schlüsselkasten mit Zahlenschloss

Schlüsselklausel: Auf der sicheren Seite mit einem Schlüsselkasten mit Zahlenschloss

Was ist eigentlich ein Einbruch? Die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen sind kompliziert. Sowohl in der privaten Hausratversicherung als auch in der Geschäfts-Inhaltsversicherung entsprechen sie nicht der strafrechtlichen Definition eines schweren Diebstahls (§ 243 StGB). Vor allem, wenn es um die Verwendung eines „richtigen“ Schlüssels geht, drohen eine Menge Fallstricke. Kommen Wertbehältnisse ins Spiel, entstehen unter Umständen ganze Ketten von Aufbewahrungspflichten für die Schlüssel. Sie lassen sich durch einen Schlüsselkasten mit Zahlenschloss durchbrechen.

Was unterscheidet einen richtigen von einem falschen Schlüssel?

Einbruchdiebstahl ist im Versicherungsrecht das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge in den Raum eines Gebäudes. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung nicht von einer dazu berechtigten Person gebilligt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Haushaltshilfe oder ein Angestellter im Betrieb sich ohne Ihr Wissen einen Zweitschlüssel anfertigen lässt. Der ursprünglich falsche Schlüssel kann zu einem richtigen Schlüssel werden, wenn Sie die Anfertigung nachträglich billigen. Umgekehrt ist es aber nicht möglich, einen ursprünglich richtigen Schlüssel zum falschen Schlüssel zu erklären.

Wie sieht es nun mit dem Versicherungsschutz aus, wenn der Täter einen richtigen Schlüssel benutzt? Versichert sind Sie, wenn der Täter den richtigen Schlüssel durch Einbruchdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahl an sich gebracht hat und Sie dies nicht durch fahrlässiges Verhalten begünstigt haben. Dazu drei Beispiele:

  1. Sie schließen Schlüssel und Portemonnaie im Schwimmbad in der Umkleide in einen Spind ein. Der Täter bricht den Spind auf, findet den Schlüssel und auf Ihrem Ausweis die zugehörige Adresse und verübt den Einbruch, noch während Sie im Schwimmbad sind. Dieser Fall ist versichert, denn Sie haben alles getan, um den Schlüssel zu sichern.
  2. Sie lassen Schlüssel und Papiere sichtbar im geparkten Auto zurück. Der Täter bricht das Auto auf und verwendet den richtigen Schlüssel, um sich Zutritt zu Wohnung oder Geschäftsräumen zu verschaffen. Hier wird Ihnen der Versicherer Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Versicherungsfall verneinen.
  3. Sie verlieren Ihre Tasche mit Ausweis und Schlüssel. Der Finder nutzt Schlüssel und Adressdaten, um Sachen zu stehlen. Das ist kein Einbruch nach den Versicherungsbedingungen, weil der Täter den Schlüssel weder durch Einbruch noch durch Raub oder einfachen Diebstahl erlangt, sondern gefunden hat.

Besonderheiten bei Wertbehältnissen

Für die Versicherung höherer Werte verlangen die Versicherer in der Regel Wertschutzschränke oder andere besonders gesicherte Behältnisse mit VdS-Anerkennung. Einbruch unter Verwendung richtiger Schlüssel ist oft nur versichert, wenn die Schlüssel in einem Schlüsseltresor aufbewahrt werden, der den gleichen Schutzgrad bietet wie das eigentliche Behältnis. Und wohin dann mit dem Schlüssel zum Schlüsseltresor? Hier hilft ein Schlüsselkasten mit einem Zahlenkombinationsschloss, denn dieser braucht keinen weiteren Schlüssel. Versicherungsrechtlich ist es so, dass eine durch den Täter erratene bzw. mit mechanischer oder mit elektronischer Hilfe durch Manipulation des Schlosses herausgefundene Kombination dem falschen Schlüssel gleichgestellt ist. Zwingt der Täter Sie dazu, den richtigen Code zu verraten, kann – je nach Umständen des Falls – ein Versicherungsfall wegen räuberischer Erpressung vorliegen.

Bild: Bigstockphoto.com / LightField Studios

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