Die Rentenversicherungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer dient der Identifikation von bundesdeutschen Bürgern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sind. Sie ist unter anderem auf dem Sozialversicherungsausweis vermerkt. Die Nummer wird von den Trägern der deutschen Rentenversicherung automatisch vergeben, sobald ein solches Konto eröffnet wird. Die Rentenversicherungsnummer darf nicht mit der Krankenkassennummer und der Kennung anderen Gesellschaften identisch sein, um “den gläsernen Bürger” zu vermeiden. Da die Codierung der Krankenversichertennummer seit 2005 auf Basis einer verschlüsselten Rentenversicherungsnummer erfolgt, erhält bereits jeder deutsche Neugeborene eine Rentenversicherungsnummer. Der Sozialversicherungsausweis wird allerdings erst bei der Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit ausgestellt.

Aufbau der Rentenversicherungsnummer

Die insgesamt 12-stellige Rentenversicherungsnummer besteht aus einer festgelegten Zahlen- und Buchstabenkombination. Die ersten beiden Stellen geben den Bereich an, in dem der Rentenversicherungsnehmer erstmalig angemeldet wird. Die Codierung erfolgt nicht nach den Postleitzahlen. Die beiden folgenden sechs Positionen geben den Geburtstag im TTMMJJ- Format wieder. Die neunte Stelle ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Gemeldeten. Umlaute werden aufgeschlüsselt und fremdsprachige Zeichen werden eingedeutscht. Darauf folgt eine geschlechtsspezifische Seriennummer. 00-49 bedeutet männlich und 50-99 weiblich. Die Rentenversicherungsnummer endet mit einer einstelligen Prüfziffer.

Änderung der Rentenversicherungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer begleitet einen Bürger von der Geburt bis zum Tod. Unter Umständen kann jedoch eine Änderung erwirkt werden. Wird bei der Vergabe ein falsches Datum oder falscher Buchstabe verwendet, hat der Träger das Recht auf eine Anpassung. Bekommen zwei Personen versehentlich dieselbe Nummer zugeteilt, werden beide Kennungen ungültig, und zwei neue Rentenversicherungsnummern werden erteilt. Hat eine Person mehrere Versichertennummern, werden alle bis auf eine stillgelegt. Letztendlich haben Transsexuelle das Recht, Ihre Personenstandsnummer (maskulin/feminin) ändern zu lassen.

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