Seit dem 1.1.2013 gelten neue Einkommensgrenzen für Mini- und Midijobber und ein neuer Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer. Die steuerfreien Einkommen können sich auch Selbständige und Freiberufler zu Nutze machen, ebenso die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer.
Steueränderungen zum 1.1.2013
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 400 Euro monatlich auf 450 Euro, d.h. es können 50 Euro netto mehr verdient werden, da die Pauschalen für Sozialabgaben und Steuern meist vom Arbeitgeber übernommen werden. Für Midijobs wurde die Verdienstgrenze ebenfalls um 50 Euro angehoben, so dass die so genannte Gleitzone nun von 451 bis 850 Euro Arbeitsentgelt im Monat in Anspruch genommen werden kann. Durch die gleichzeitige Erhöhung des Grundfreibetrages in der Einkommenssteuer auf 8.130 Euro im Jahr, fallen bei einem Midijob nur in den Steuerklassen V und VI Lohnsteuern an.
Steuerfrei verdienen als Freiberufler oder Selbständiger
Selbständige und Freiberufler können die Vorzüge eines Minijobs ebenfalls nutzen, was vielen unbekannt ist. Da die Einkünfte, also ab 2013 450 Euro monatlich, pauschal besteuert werden, müssen die zusätzlichen 5.400 Euro im Jahr nicht in der Steuererklärung erwähnt werden. Erlöst der Selbständige umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, muss er normalerweise die Umsatzsteuer abführen und eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Von dieser Pflicht kann er sich für fünf Jahre befreien lassen, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen des Vorjahres unter Euro 17.500 lagen und im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro nicht übersteigen werden.
Zur Erörterung ihrer persönlichen Situation sollten Sie aber in jedem Fall einen Fachmann hinzuziehen, denn Ausnahmeregelungen und Sonderfälle sind bei allen Gesetzesänderungen an der Tagesordnung.