Zu hoher Nebenverdienst gefährdet BAföG-Bezug

Zu hoher Nebenverdienst gefährdet BAföG-Bezug

ID-100340599Viele Studenten sind während des Studiums darauf angewiesen, dass sie finanzielle Hilfen erhalten. Im günstigsten Fall sind die Eltern finanziell in der Lage, ihre Kinder zu unterstützen. In den meisten Fällen allerdings ist das elterliche Einkommen nicht hoch genug, um Unterhaltszahlungen in ausreichender Höhe leisten zu können. Studenten können unter diesen Umständen BAföG beantragen. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stehen Auszubildenden und Studenten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Eltern dürfen nicht zu viel verdienen. Auch der Student selbst darf zwar eine Nebentätigkeit ausüben, doch auch hier dürfen die Einnahmen nicht zu hoch sein.

Nebenverdienst: BAföG-Einkommensgrenzen beachten

Falls der BAföG-Satz nicht ausreicht, arbeiten viele Studenten in Aushilfsjobs, um sich etwas Geld dazuzuverdienen. Die vom BAföG gesetzten Einkommensgrenzen müssen dabei unbedingt beachtet werden. Sie sind niedriger als der Satz, der für geringfügig Beschäftigte gilt. Diese Tatsache ist nur wenigen bekannt. Sobald die monatlichen Einnahmen höher sind, wird die Ausbildungsförderung um den entsprechenden Anteil gekürzt. Vor der Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit sollten Studenten sich genau über die Bemessungsgrenzen informieren, um keine Nachteile zu erleiden.

Mehr zu Studium und Ausbildung sowie deren Finanzierung unter www.zukunft-in-sachsen.de/

Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für BAföG und Krankenkasse

Eine weitere Einkommensgrenze muss ebenfalls berücksichtigt werden. Ab einer gewissen Verdiensthöhe müssen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden, auch wenn Studenten, die unter 25 Jahre alt sind, sonst über die Familienhilfe bei den Eltern mitversichert sind. Sobald die Einnahmen den Betrag, der für geringfügige Einkommen festgesetzt wurde, übersteigen, fallen die nicht unerheblichen Abgaben an. Eltern von Studenten haben häufig Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch erlischt, sobald der Student jährliche Einnahmen erzielt, die die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch übersteigen.

Auf der Webseite www.lawyerdb.de finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld und Unterhalt sowie verschiedene Rechner.

Bild: Image courtesy of nenetus / FreeDigitalPhotos.net

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