Arbeitsvertrag für Aushilfen

Arbeitsvertrag für Aushilfen

“Aushilfen” sind allgemein Arbeitnehmer, die von einem Betrieb oder Unternehmen nur vorübergehend bzw. für einen bestimmten Zeitraum beschäftigt werden. Oftmals handelt es sich dabei um saisonale Arbeitskräfte zum Beispiel in der Landwirtschaft oder Gastronomie und bei großen Events wie Festivals oder Messen. Aushilfskräfte werden auch eingesetzt, wenn ein Unternehmen in bestimmten Bereichen einen voraussichtlich zeitlich befristeten Personalmangel zu überbrücken hat. Da es sich stets um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, ist es wichtig, auch für Aushilfen einen individuellen Arbeitsvertrag zu schließen.

Flexibilität

Besonders Schüler und Studenten haben Interesse daran, während der Schul- oder Semesterferien ihre finanzielle Situation aufzubessern. Auch Praktikanten und Zeitarbeitern bleibt oftmals nichts anderes übrig, als durch Aushilfsjobs ihren Lebensunterhalt zu verbessern oder gar zu sichern. In zunehmendem Maße verdingen sich auch ältere Menschen, wie z.B. Rentner, als Aushilfen, um der Gefahr von Altersarmut entgegenzuwirken. Dabei wird die Vergabe der Aushilfsjobs sehr flexibel gehandhabt: Aushilfskräfte können als geringfügig Beschäftigte tätig sein, in 450-Euro-Jobs arbeiten, als Teil- oder Vollzeitkräfte, befristet oder unbefristet … den Einsatzmöglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.

Rechtliches

Jede Aushilfskraft ist rein rechtlich gesehen ein ganz normaler Arbeitnehmer, für den das Arbeitsrecht, Tarifverträge der jeweiligen Branche, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen gilt. Dazu gehören unter anderem Anspruch auf Urlaub samt Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und gemäß der geltenden Verträge genießen sie auch Kündigungsschutz.

Vertragsdetails schaffen Klarheit und Sicherheit

Da also Aushilfen einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag haben, sollte dieser nicht zu allgemein gehalten werden. Jegliche Vereinbarungen, die im individuellen Fall sinnvoll erscheinen, sollten als Klauseln festgehalten werden. Dazu können beispielsweise Vereinbarungen bezüglich der Verschwiegenheit, Anspruch auf Sonderzahlungen, Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Krankheitsfall sowie Erläuterungen zum Recht auf vorzeitige Kündigungen gehören.

Im Internet und Fachhandel gibt es pauschalierte Verträge, die um jeweilige Sondervereinbarungen ergänzt werden können – und sollten.

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