Energieberatung im Mittelstand – Beitrag zum Klimaschutz

Energieberatung im Mittelstand – Beitrag zum Klimaschutz

Brütende Hitze in Kanada und in den USA, Überschwemmungskatastrophe mit Toten und immensen Sachschäden in Westdeutschland – der Klimawandel lässt grüßen. Die sparsame Verwendung von Energie ist nicht nur ein wesentlicher Baustein von globalem Klimaschutz, sondern sorgt auch für die Sicherheit unserer Energieversorgung. Damit es nicht bei Lippenbekenntnissen und „Greenwashing“ bleibt, fördert der Staat die Energieberatung im Mittelstand. Die alte Richtlinie ist zum Jahresende 2020 ausgelaufen, wurde aber wegen der großen Bedeutung des Themas durch ein neues Programm ersetzt.

Viele Gründe sprechen für eine Energieberatung

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Gründe, eine geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen, Stromfresser zu identifizieren und sinnvolle Alternativen zu finden, gibt es viele.

  • Ihre Energiekosten sind schlichtweg zu hoch, und sie steigen weiter durch die CO2-Bepreisung.
  • Sie haben keinen Überblick, woher die Kosten im Einzelnen stammen. Produktion? Verwaltung? IT?
  • Sie sind grundsätzlich bereit, etwas für die Umwelt zu tun, aber es fehlt an einem konkreten Konzept.
  • Tue Gutes und sprich darüber: Ihre Aktivitäten zum verantwortungsvollen Umgang mit Energie sollten für Geschäftsbericht und Öffentlichkeitsarbeit belegbar sein.

Professionelle Berater navigieren durch drei Fördermodule

Auf exakt solche Fragen haben sich Energieberater spezialisiert. Sie kümmern sich um Energiedatenerfassung, Energiemanagement, Optimierung des Energieeinsatzes und damit um die Verringerung der Energiekosten. Die Förderung dieser Leistungen durch das BAFA bezieht sich auf Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – also alles, was für Unternehmen von Bedeutung ist. Gefördert werden konkret drei Module:

    1. Energieaudit nach DIN EN 16247 bzw. § 8a EDL-G

Im Rahmen eines Audits werden systematisch Informationen zum Energieverbrauch eines Gebäudes bzw. Gebäudekomplexes oder eines betrieblichen Prozesses erhoben und Möglichkeiten zur Einsparung quantifiziert. Grundlage ist insbesondere das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und die oben genannte DIN-Norm. Die Förderung beläuft sich auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars und ist gedeckelt auf 1.200 Euro bei jährlich Energiekosten bis 10.000 Euro netto und 6.000 Euro, wenn die Energiekosten pro Jahr 10.000 Euro übersteigen.

    1. Energieberatung nach DIN V 18599

Hier geht es um Neubauberatung oder das Erstellen eines energetischen Sanierungskonzepts für Betriebsgebäude im Bestand. Die Höhe der Förderung hängt von Grundfläche des Gebäudes ab. Sie beträgt für Flächen unter 200 m² 1.700 Euro, zwischen 200 und 500 m² 5.000 Euro und über 500 m² 8.000 Euro. Ein Sanierungskonzept ist förderfähig, wenn es aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu einem längerfristigen Sanierungsfahrplan zusammenfasst oder eine Sanierung in einem Zug zu einem KfW-geförderten Effizienzbau konzipiert.

    1. Contracting-Orientierungsberatung

Hierunter versteht man ein Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die vorrangig die Gebäudetechnik überarbeiten, sich aber auch um weitere Effizienzmaßnahmen kümmern. Gibt der Energiedienstleister (Contractor) eine Einspargarantie, ist die Beratung förderfähig bis 80 % des Beratungshonorars. Wie beim ersten Modul gibt es eine Begrenzung auf 7.000 Euro bei Energiekosten bis 300.000 Euro netto pro Jahr, darüber liegt die Fördergrenze bei 10.000 Euro.

Bild: Bigstockphoto.com / World Image

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