Den Abgeltungssteuer-Freibetrag richtig nutzen

Den Abgeltungssteuer-Freibetrag richtig nutzen

Der Abgeltungssteuer-Freibetrag ist der Nachfolger des Sparer-Freibetrages. Er beträgt für Verheiratete 1602 Euro und für Alleinstehende 801 Euro.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Sie muss für Erträge aus Kapitalbesitz gezahlt werden. Erträge aus Kapitalbesitz sind Zinserträge aus Geldanlagen, Dividenden, Kapitalerträge aus Wertpapieren, Termingeschäften, privaten Veräußerungsgeschäften, Zertifikatserträge, Investments, Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Dividenden. Auf diese Erträge erhebt der Staat eine Abgeltungssteuer von 25%, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5%. Die Abgeltungssteuer beträgt also insgesamt 26,375%. Sie wurde 2009 eingeführt. Ausführende sind die Banken. Sie leiten den Steueranteil der Gewinne an das Finanzamt weiter. Daher spricht man von einer sogenannten Quellensteuer. Auch für Fonds und Aktien, welche länger als ein Jahr im Depot verwahrt werden, muss Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Was bewirkt der Freistellungsauftrag?

Dieser kann für Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro bzw. 1602 Euro gestellt werden. Erträge in dieser Höhe sind von der Abgeltungssteuer befreit. Wird die Freistellung versäumt, dann kann die Freistellung im Zuge der Steuererklärung nachgeholt werden.

Vorteile für Familien mit Kindern

Jedes Kind kann den Freistellungsbettag in Höhe von 801 Euro für seine Spareinlagen geltend machen. Daher lohnt sich die Aufspaltung eines großen Vermögens. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Die Höhe darf insgesamt jedoch nicht die zulässige Höhe des Sparerfreibetrages überschreiten. Einer Familie mit zwei Kindern steht daher ein Freibetrag von 3204 Euro statt 1620 Euro zur Verfügung.

Pflichten des Steuerpflichtigen

Sind die Freistellungsaufträge auf mehrere Kreditinstitute verteilt, dann muss der Sparer selbst für deren Korrektheit sogen. Das Finanzamt filtert überhöhte Freistellungsbeträge heraus. Eheleute, die gemeinsam steuerlich veranlagt sind, müssen jedem Kreditinstitut einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen.

Tipp: Wer sich in steuerlichen Angelegenheiten unsicher ist oder kompliziertere Steuererklärungen zu verfassen hat, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Weitere Infos unter www.steuerberatungskanzlei.ch

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