Ratenzahlung beim Finanzamt durchaus möglich

Ratenzahlung beim Finanzamt durchaus möglich

Der Steuerbescheid kommt immer zum falschen Zeitpunkt, wenn er eine Nachzahlung in empfindlicher Höhe beinhaltet. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, bei Liquiditätsengpässen erfolgreich in Verhandlung mit dem Finanzamt zu treten.

Rechtzeitiges Handeln wichtig

Sobald der Bescheid mit der festgesetzten Zahlungsverpflichtung eintrifft und es absehbar ist, dass Sie dieser nicht fristgemäß nachkommen können, ist der direkte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter wichtig. Ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung wird nämlich nur erfolgreich sein, wenn er innerhalb der Zahlungsfrist gestellt wird. Dann sieht auch das Finanzamt, dass Sie ernsthaft an der Begleichung der Forderung arbeiten und guten Willen zeigen. Nur so können Sie unangenehme Folgen, wie beispielsweise den Besuch des Gerichtsvollziehers oder eine Kontopfändung, vermeiden.

Formerfordernisse beachten

Ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung muss schriftlich eingereicht und schlüssig begründet werden, um den vorliegenden Härtefall auch plausibel darzustellen. Es sollte auch dargelegt werden, dass die Zahlung des Betrages als solches durch die Erleichterung nicht gefährdet wird, um von vornherein diesbezügliche Fragen zu vermeiden. Bei einem Betrag ab 750 Euro werden vom Finanzamt Zinsen erhoben, die aber in besonderen Härtefällen auch auf Antrag erlassen werden können. Ein intensives und offenes Gespräch mit dem zuständigen Finanzbeamten bringt Ihnen hier auf jeden Fall Klarheit und kann die Belastung sinnvoll verteilen.

Fazit

Insbesondere schnelles Handeln ist gefragt, wenn eine Steuernachzahlung fällig wird, aber nicht sofort beglichen werden kann. Das Finanzamt hat immer die stärkeren Argumente, ist aber auf der anderen Seite auch für Ratenzahlungen und Stundungen offen, wenn diese noch innerhalb der Zahlungsfrist formgerecht beantragt werden.

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