Wer eine Immobilie käuflich erwirbt oder neu errichtet, möchte sich mit dieser Investition finanziell nicht ruinieren. Aus diesem Grund sollten Versicherungen abgeschlossen werden, welche im Ernstfall greifen und entstandene Schäden auch ausgleichen. Einen wichtigen Punkt bildet hierbei eine Gebäudebrandversicherung.
Was ist eine Gebäudebrandversicherung genau
Mit einer Gebäudebrandversicherung wird meist der Teil einer Gebäudeversicherung bezeichnet, welcher den Eigentümer vor den Folgen eines Brandes schützt. Die Definition ist jedoch genauer zu betrachten, denn nicht jedes Feuer ist dabei auch versichert. In Zusammenhang mit der Gebäudebrandversicherung gilt ein Brand lediglich dann als abgesicherter Schadensfall, sofern ein Feuer den Herd des Brandes verlassen hat und sich danach aus eigenem Antrieb heraus ausgebreitet hat oder aber sobald einem Feuer kein bestimmungsmäßigen Brandherd zugeordnet werden kann. In einem Beispiel hieße dies, dass ein Schaden durch ein Feuer – welches einen Kamin zerstört – nicht als Brand von einer Gebäudebrandversicherung anerkannt wäre. Grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise als Leistung einbezogen werden, allerdings bietet dies nicht jede Versicherungsgesellschaft an.
Wann muss eine Gebäudebrandversicherung abgeschlossen werden
Die meisten Wohngebäudeversicherungen enthalten schon eine jeweilige Gebäudebrandversicherung. Es sei denn, der Versicherungsnehmer schließt eine Police unter der Voraussetzung ab, dass dieser Teil der Wohngebäudeversicherung ausgeklammert wird. Dies ist theoretisch möglich, da diese Versicherungsleistung keine Pflicht darstellt. Allerdings gilt dies nur für Immobilien, die aus eigenem Kapital finanziert oder erbaut wurden. Ist eine Bank an der Finanzierung einer Immobilie oder der Errichtung einer neuen Immobilie beteiligt bzw. übernimmt die Finanzierung ganz, muss eine Gebäudebrandversicherung abgeschlossen werden. Diese bildet eine der Voraussetzungen für die Bewilligung der Finanzierung.