Wirtschaftsfaktor Markenschutz: Der Wert einer Marke

Wirtschaftsfaktor Markenschutz: Der Wert einer Marke

Eine Marke ist auf dem nationalen sowie internationalen Markt von großem Wert. Ein Unternehmen, dessen Produkt oder Dienstleistung mit einer Marke repräsentiert wird, genießt eine Vielzahl von Vorteilen. Die Kaufentscheidung jedes interessierten Kunden wird von diesem signifikanten Erkennungszeichen beeinflusst. Gefühle und Impulse werden mit dem Brand in Verbindung gebracht. Das Markenzeichen sorgt für eine Wiedererkennung und macht aus einem vorerst unbekannten Produkt eines, das unverwechselbar ist und sich von der Konkurrenz abhebt. Außerdem steigt der Wert einer Dienstleistung oder eines Produktes. Umso wichtiger ist es, dass die Marke vor der Benutzung Dritter geschützt wird.

Stärkung der Marke durch den Markenschutz

Durch den Schutz der Marke kann die Einzigartigkeit gewährleistet werden. Der Schutz greift durch eine Anmeldung bei einem Marken-und Patentamt. In Europa ist das HABM zuständig. Internationaler Markenschutz wird bei der WIPO angemeldet und national kann eine Marke bei dem DPMA geschützt werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf der Frist muss sie erneut angemeldet werden. Wichtig ist, dass das Markenregister überwacht wird, um eine mögliche Konkurrenz auszuschließen. Ein Schutz des Brands birgt nicht nur Risiken für die Konkurrenz. Meldet ein Unternehmen seine Marke an, kann diese ebenso angeklagt werden und zur Löschung durch Widerspruchserhebung gezwungen werden, falls eine Ähnlichkeit zu bereits eingetragenen Marken besteht. Gleichzeitig bleibt jedem eingetragenen Unternehmen ebenfalls dieses Recht der Konkurrenzlöschung. Details zu diesem Thema erhalten Sie auch auf der Internetseite Heldt Zuelch.

Vor der Anmeldung

Bevor eine Marke angemeldet wird, sollten Sie einigen Faktoren Ihre Aufmerksamkeit schenken.

  1. Die Marke muss eine starke Unterscheidungskraft aufweisen.
  2. Die Eindeutigkeit einer Marke muss gewährleistet sein.
  3. Es dürfen keine Hoheitszeichen verwendet werden.
  4. Sie darf nicht gegen Sitten oder öffentliche Ordnungen verstoßen.

Bevor eine Marke angemeldet und bestätigt werden kann, wird eine Identitätsrecherche (Prüfung auf ähnliche oder gleiche Schreibweise) und eine Ähnlichkeitsrecherche (Prüfung auf ähnlichen oder gleichen Klang) durchgeführt. Nach Anmeldung besteht bereits der Schutz. Nach 3 Wochen wird die Anmeldung bestätigt und gebührenpflichtig. Es folgt eine Prüfungsphase von drei Monaten, in der die Marke anfechtbar ist. Wenn die Prüfphase positiv ausfällt, wird dem Unternehmen eine Urkunde ausgestellt. Markenschutz ist gebührenpflichtig. Dies bezahlen Kunden bei jedem Kauf der Dienstleistung oder des Produktes mit.

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