Arbeit im Home-Office: Was lässt sich steuerlich absetzen?

Arbeit im Home-Office: Was lässt sich steuerlich absetzen?

Immer mehr Menschen arbeiten zumindest teilweise von zu Hause aus. Doch wer davon ausgeht, dass das Arbeitszimmer samt aller Ausgaben so ohne weiteres von der Steuer abgesetzt werden kann, sieht sich getäuscht. Hier hat der Gesetzgeber sehr enge Grenzen gesetzt.

Lebensmittelpunkt oder nicht?

Meist scheitert die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers an diesem Punkt. Ein Arbeitszimmer/Home-Office kann nur dann von den Steuern abgesetzt werden, wenn es den beruflichen Lebensmittelpunkt bildet, d.h. die komplette Arbeit hier erfolgt. Dies gilt zum Beispiel für Steuerberater, Journalisten, Schriftsteller, Gutachter und diverse Freelancer, die von zu Hause aus arbeiten. Wer jedoch einen Arbeitsplatz im Büro hat und nur zusätzlich ab und zu daheim arbeitet, kann die Kosten nicht geltend machen.

Arbeitszimmer oder Arbeitsecke

Wer das Finanzamt davon überzeugen kann, dass die Arbeit (fast) ausschließlich zu Hause in Form von Telearbeit erfolgt (z. B. Programmierer und andere IT-Fachkräfte oder Texter, Redakteure und Übersetzer), steht vor dem nächsten Problem: Auf der Steuererklärung lässt sich das Home-Office nur dann geltend machen, wenn es sich um ein komplettes Arbeitszimmer handelt. Also ein Zimmer, dessen einziger Zweck das Arbeiten ist. Ein Schreibtisch in der Ecke des Wohnzimmers ist dagegen lediglich eine Arbeitsecke, die das Finanzamt nicht anerkennt. Wer in einem größeren Haus ein Zimmer bislang nur als Rumpelkammer oder Bügelzimmer nutzt, kann dieses also gut umgestalten und dann als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Der Umzug von einer kleinen Mietwohnung in eine größere Mietwohnung, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten, ist jedoch wenig sinnvoll, da die Kosten (nicht zuletzt durch die höhere Miete) den Gewinn durch die Steuerersparnis weit übersteigen.

Büromaterial, das jeder absetzen kann

Immerhin: Auch bei einem nur teilweise genutzten Home-Office und bei der kleinen Arbeitsecke lassen sich zahlreiche Einzelposten von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Büromöbel wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl und Regale und regelmäßig anfallender Bürobedarf wie Papier für den Laser- oder Tintenstrahldrucker, Druckertinte, Stifte und ähnliches. Aber Vorsicht: Wird das Arbeitszimmer nur zeitweise genutzt (ist also nicht beruflicher Lebensmittelpunkt), gilt eine Höchstgrenze von 1250 Euro pro Jahr.

Wichtig: Wird ein Zimmer als Arbeitszimmer hergerichtet, ist die Versuchung groß, eine Couch zu installieren, auf der Gäste zu beruflichen Gesprächen empfangen werden können und die als Gästebett für private Besucher dienen kann, oder einen Fernseher ins Zimmer zu stellen. Dies kann jedoch dazu führen, dass das Finanzamt das Zimmer nicht mehr als reines Arbeitszimmer anerkennt. Zwar wird vermutlich niemand kontrollieren, ob tatsächlich ein Fernseher im Zimmer steht, doch die Quittung sollte bei der Steuererklärung nicht gerade mit eingereicht werden.

Bild: Bigstockphoto.com / Goodluz

Share this post