Die Dividende ist jener Teil des Gewinns, welchen eine AG an die Aktionäre oder welchen eine Genossenschaft an die Mitglieder ausschüttet. Der Gesetzgeber verwendet nicht den Begriff Dividende, es wird vom auszuschüttenden Betrag gesprochen. Bei einer GmbH bezeichnet man den Teil des Gewinns ebenfalls anders, nämlich als Gewinnausschüttung.
Beschluss sowie Zahlung
Die Höhe einer Dividende ist vom Vorstand vorzuschlagen und von der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit zu beschließen. Die Zahlung der Gewinnausschüttung hat am Tag nach der Hauptversammlung zu erfolgen. Bei einem ruhenden Bestand ist ausschlaggebend für den Anspruch darauf, ob der Anteilseigner am letzten Tag noch vor dem Ex-Tag die jeweilige Aktie in seinem Wertpapierdepot verbuchte. Bei schwebenden Börsengeschäften wird der Anspruch nach dem Schlusstag fällig. Der Ex-Tag ist normalerweise der Zahlbarkeitstag, dieser muss es nicht sein. Im deutschen Raum ist es üblich, die Dividende einmal im Jahr auszuschütten. Am Ex-Tag geschieht normalerweise ein Abschlag vom aktuellen Börsenkurs in Bruttodividenden-Höhe. Es ist vom Dividendenabschlag die Rede.
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Steuerliche Regelungen rund um die Gewinnausschüttung
Private Personen im deutschen Raum müssen Dividenden als Einkünfte, die aus Kapitalvermögen stammen, mit der sogenannten Abgeltungssteuer versteuern. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften haben sie nach dem Teileinkünfteverfahren zu versteuern. Kapitalgesellschaften dürfen diese Gewinnausschüttungen ohne Steuerabschlag vereinnahmen. Seit dem Jahr 2004 sind 5 Prozent der Ausschüttung, die sie erhielten, fiktiv als Betriebsausgaben, die nicht abzugsfähig sind, zu versteuern. 95 Prozent solcher Gewinnanteile sind somit von der Körperschaftssteuer befreit. Die Hauptversammlung fixiert, welcher Anteil des nach dem Abziehen der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags bleibenden Gewinns auszuschütten ist. Es handelt sich um einen Nachsteuergewinn. Dividenden wurden bis 2008 bei Inländern normalerweise sowohl betreffend das Privatvermögen sowie das Betriebsvermögen gemäß dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen besteuert, seit dem Jahr 2009 erfolgte eine Pauschalbesteuerung für Private in der Höhe von 25 Prozent.
Die Dividendenrendite
Die Dividendenrendite ist nichts anderes als die Dividende, welche als Anteil am Aktienkurs ausgedrückt wird. Sie wird mit der Formel Dividende durch Aktienkurs mal 100 Prozent berechnet. Sie gilt als eine klassische Kennzahl zur Aktienbewertung. Die Dividendenrenditen der DAX-Werte liegen bei 2-3 Prozent. Sie beschreibt die Relation der Dividende zum jetzigen Kurs. Die Aktienrendite hingegen ist eine Maßzahl hierfür, in welcher Weise sich der Wert eines Engagements einer Aktie über einen gewissen Zeitraum hinweg entwickelte und berücksichtigt die in einem Zeitintervall angefallenen Dividenden wie Kursänderungen.