Steuererklärung 2014: Diese Neuerungen stehen an

Steuererklärung 2014: Diese Neuerungen stehen an

Wer für 2014 eine Steuererklärung machen muss, der sollte einige Neuerungen bzw. Änderungen berücksichtigen. Diese kommen vor allem Berufstätigen zugute, die viel unterwegs sind oder aber gezielt vorsorgen. Abgesehen davon soll rein formell eine vorausgefüllte Steuererklärung dazu beitragen, dass das Ausfüllen der Formulare einfacher wird.

Änderungen betreffen Steuerfreibetrag und neues Reisekostenrecht

Als eine der wichtigsten Steueränderungen in diesem Jahr gilt, dass der Grundfreibetrag um 224 Euro auf gesamt 8.354 Euro steigt. Auf diese Summe hat jeder Einkommenssteuerpflichtige in Deutschland Anspruch, wodurch Arbeitnehmer durchaus geringfügig entlastet werden. Die Erhöhung des Grundfreibetrages soll dazu beitragen, dass das Existenzminimum gesichert ist. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die beruflichen Reisekosten. Das diesbezügliche Recht auf diese Unterstützung soll viele Dienstreisende und Außendienstler entsprechend unterstützen und die Ausgaben reduzieren. Die neue Definition besagt, dass eine berufliche Auswärtstätigkeit genau dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer abseits seiner Wohnung und auch außerhalb seiner “ersten Tätigkeitsstätte” beruflich auftritt. Den alten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte gibt es nun nicht mehr. Während die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte nun also mittels Entfernungspauschalge steuerlich absetzbar sind, können andere Fahrten lediglich über die vorteilhafte Dienstreisenpauschale geltend gemacht werden. Dabei wird tatsächlich jeder gefahrene Kilometer berücksichtigt.

Neue Verpflegungspauschale wurde eingeführt

Seit diesem Jahr gilt nun auch eine neue Verpflegungspauschale, deren Höhe sich nach der Dauer der Auswärtstätigkeit richtet. Wer mindestens acht Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte beruflich im Einsatz ist, kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro geltend machen, während eine Abwesenheit von 24 Stunden sogar mit einer Pauschale in doppelter Höhe, also 24 Euro, vergütet wird. Dauert eine Dienstreise mehrere Tage, so gilt am An- bzw. Abreisetag zusätzlich eine Pauschale von 12 Euro, ganz egal wie lange die Abwesenheit anschließend dauert.

Auch bei der Altersvorsorge gibt es Änderungen

Wichtige Steueränderungen gibt es seit diesem Jahr aber auch bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Wer in eine Betriebsrente einzahlt, darf nun bis zu 2.856 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für die Vorsorge im Alter ansparen. Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge oder für die Rürup-Rente werden noch höher begünstigt als das in den vergangenen Jahren bereits der Fall war. Denn nun erkennt das Finanzamt bei Unverheirateten 78 Prozent aus einem Betrag von 20.000 Euro an, während Ehegatten den gleichen Prozentsatz aus 40.000 Euro anerkannt bekommen. Wer riestert, kann zusätzlich von interessanten Änderungen für das Wohn-Riester profitieren. Damit soll die Vorsorge für den Erhalt des Lebensstandards im Alter unterstützt werden und der Altersarmut entgegen gewirkt werden. Aktuelle EuGH und BGH Urteile ermöglichen die Rückabwicklung von ineffizienten Altersvorsorge-Versicherungen. Ausführliche Informationen dazu unter www.rueckabwicklung24.de.

Steuererklärung wird einfacher auszufüllen

Da viele Steuerpflichtige unsicher beim Ausfüllen der Formulare sind, gibt es nun eine Vereinfachung. Denn seit diesem Jahr gibt es die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung, kurz VaSt genannt. Nun erhalten die Steuerzahler über Elster Zugriff auf ihre individuellen persönlichen Steuerdaten und können diese für die elektronische Steuererklärung nutzen. Experten raten vor dem ersten Gebrauch allerdings, die Angaben zuerst auf Fehler zu überprüfen. Anwender dieser elektronischen Erklärung sollten jedoch bedenken, dass die VaSt lediglich beim Ausfüllen der Formulare hilft, aber im Unterschied zu Steuersoftware auf keine Sparpotentiale hinweist. Diese müssen nach wie vor selbst ergänzt und entsprechend berücksichtigt werden.

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