Anspruch auf BAföG

Anspruch auf BAföG

Hinter der Abkürzung BAföG verbirgt sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt, wer einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung während seiner Ausbildung hat und wie hoch diese gegebenenfalls ausfällt.

Welche Ausbildungen berechtigen überhaupt zum Erhalt von BAföG?

Am bekanntesten ist das BAföG sicherlich aus dem Bereich der Studenten. Diese Art der Ausbildung wird durch dieses Gesetz unterstützt. Doch auch Abendschulen oder Berufsfachschulen gehören dazu. Ebenso Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Die letzt genannten Schulformen allerdings erst ab der zehnten Klasse und nur dann, wenn die Schüler nicht mehr bei den Eltern wohnen (können). Darüber hinaus gibt es auch persönliche Voraussetzungen für den Erhalt dieses Geldes. Zunächst einmal muss man selber oder ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder wenigstens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus sollte das Eintrittsalter in die Ausbildung niedriger als 30 Jahre liegen.

Wie viel Geld erhält man?

Die Berechnung der genauen Summe gestaltet sich kompliziert und ist von einigen Faktoren abhängig. Es gibt einen sogenannten Grundbedarf. Außerdem ist festgelegt, wie viel für Miete, Versicherung und allgemein zum Leben notwendig ist. Diesen Höchstbetrag von 585 Euro monatlich bekommt aber nur jemand, der kein anrechenbares Einkommen und nicht mehr bei den Eltern wohnt. Anrechenbares Einkommen ist all das, was vom Verdienst übrig bleibt, wenn Versicherungskosten abgezogen sind. Allerdings bleiben rund 350 Euro pro Monat unberücksichtigt, ein solcher Verdienst stellt also tatsächlich zusätzliches Einkommen dar. Ist das Einkommen der Eltern ausreichend, um das Kind in der Ausbildung zu unterstützen, wird die Förderung auch nicht gewährt. Zurückgezahlt werden müssen in der Regel 50% des Geldes, der Beginn der Ratenzahlung erfolgt bis zu fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung.

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