Die Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung

Beim Erwerb oder Bau einer Immobilie ist es vonnützen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen (passende Immobilien finden Sie z.B. unter www.immodabu.de). Denn im Schadensfall, etwa durch Brandschäden, können immense Kosten entstehen. Mit einer Versicherung kann man sich bei entsprechend hoher Deckungssumme dagegen absichern. Für den Versicherten ist es wesentlich zu wissen, welche Art von Schäden und in welcher Höhe der Versicherer diese abdeckt. Es ist bedeutend, einen Überblick darüber zu haben, welche Risken versichert sind. Im Rahmen einer Gebäudeversicherung kann man das Gebäude, wie etwa ein Wohngebäude selbst, Terrassen, Einbaumöbel usw. gegen Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel etc. absichern. Die Versicherung übernimmt im Regelfall die Kosten für die nötige Renovierung oder den Neubau nach Schäden. Doch auch Schadensminderungskosten sind meist inkludiert, wie die für die Feuerwehr im Brandfalle oder Abbruchkosten nach totalem Schaden. Die Feuerversicherung übernimmt auf jeden Fall die Kosten zur Brandschadensanierung.

Zur Feuerversicherung

Im Rahmen einer Feuerversicherung, einer Art der Gebäudeversicherung, ist ein Haus gegen Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Implosion sowie in der Regel auch gegen Schäden durch den Aufprall eines Flugzeugs oder Teile davon versichert. Brandschäden sind nur dann versichert, falls es sich um ein Feuer handelt, das zu einer offen zu erkennenden Flamme führte. Doch Schäden durch Brand an Kaminen sind nicht versichert, wenn das Feuer den Kamin nicht verließ. Seit 2012 ist in den meisten Bundesländern ein Rauchmelder Pflicht. War er nicht installiert, bleibt der Versicherte auf seinem Schaden sitzen. Da dessen Beseitigung in der Regel nur durch Fachbetriebe, beispielsweise eine Brandschadensanierung bei fl-schadenmanagement, durchgeführt werden kann und die Kosten bei einem größeren Ausmaß, das durch Feuer schnell entsteht, entsprechend hoch sein können, sollte der Versicherungsnehmer unbedingt seine vertraglichen bzw. gesetzlichen Pflichten erfüllen, um nicht am Ende auf einer unbezahlbaren Rechnung sitzen zu bleiben. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei www.finanzoptimierung-hengge.de

Welche Schäden die Feuerversicherung ersetzt, Grundlagen und Details

Die Feuerversicherung zahlt im wesentlichen für die durch Feuer verursachten Schäden und für die Brandschadensanierung entsprechend den Versicherungsbedingungen, die im Vertrag vereinbart wurden. Es lassen sich Mobilien und Immobilien absichern. Doch auch Aufräum- und Abbruchkosten kann man innerhalb einer Gebäudeversicherung gegen Feuer versichern lassen, was natürlich zu höheren Prämien führt. Bis Anfang 2000 waren auch Schäden durch Terrorismus in der Feuerversicherung inkludiert, durch die 9/11-Problematik wurden diese ausgeklammert. Als Feuer ist ein Verbrennungsvorgang samt Lichterscheinung definiert. Eine Lichterscheinung ist bereits ein Glimmen bzw. Glühen. Ein Verbrennungsvorgang liegt vor, wenn Sauerstoff im Spiel ist. Sengschäden und Fermentationsschäden sind nicht erfasst. Meist wird bei einem Brandschaden ein Betriebsschaden von der zu ersetzenden Leistung subtrahiert. Entsteht ein Brand aufgrund eines technischen Fehlers in einem TV-Gerät oder einer Maschine, ist der Defekt selbst kein zu versichender Schaden. Auch solche Schäden, die durch Brandstiftung verursacht wurden, sind von der Feuerversicherung in der Regel zu ersetzen. Wenn ein Täter gefunden wird, kann der Versicherer bei ihm regressieren. Eine Eigenbrandstiftung des Versicherten ist natürlich ausgenommen von der Ersatzleistung, es handelt sich um Versicherungsbetrug, der zur Anzeige gebracht werden kann. An Schadenablehnung bei Brandstiftung sind strenge Beweislastregeln gebunden, der Versicherer hat einen Vollbeweis darüber zu führen, dass der Versicherungsnehmer die Brandstiftung verursachte. Aufgrund des hohen Schadensumfangs, der in der Regel bei einem Feuer entsteht, sind die Prämien für Versicherungen zur Brandschädensanierung hoch, natürlich abhängig vom Wert und Zustand des zu versichernden Gebäudes.

Webtipp zum Thema

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