SEPA, BIC und IBAN: Das ändert sich zum 1.2.2014

SEPA, BIC und IBAN: Das ändert sich zum 1.2.2014

Das SEPA-Verfahren ersetzt ab dem 1. Februar 2014 die nationalen Zahlungsverfahren in den Euroländern. Bankleitzahl und Kontonummer werden dann in veränderter Form weiter benötigt. Auf den ersten Blick erscheint die IBAN als endlose Zahlenkolonne.

Wie setzt sich die BIC zusammen?

Der BIC ist der Bank Identifier Code – das, was ursprünglich der Bankleitzahl entsprach. Der BIC besteht aus einer achtstelligen beziehungsweise elfstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Die ersten vier Stellen beziehen sich auf den Bankcode. Dieser entspricht in etwa den früheren Bankkürzeln wie Spk, Ing, Geno oder ähnlichen. Die nächsten zwei Stellen stehen für das Länderkürzel, also im Falle von Deutschland DE. Dann folgt eine zweistellige Codierung des Ortes – beispielsweise FF für Frankfurt. Jedoch ist die Ortskennung nicht immer eindeutig dechiffrierbar, somit also kein klar erkennbares Merkmal. Die letzten drei Ziffern der BIC bezeichnen die Nummer der Bankfiliale oder werden durch ein bis drei X-Zeichen aufgefüllt.

IBAN – eine doch ganz einfache Zahlenfolge

Die zweiundzwanzigstellige IBAN schreckt auf den ersten Blick viele ab. Die Systematik ist dabei jedoch sehr einfach, so dass sich diese endlos erscheinende Aneinanderreihung von Zahlen schnell auflösen lässt. Die IBAN besteht am Anfang aus zwei Buchstaben, dem Länderkürzel (für Deutschland DE). Dann folgt eine zweistellige Prüfziffer, die aus einer mathematischen Umrechnung der gesamten IBAN resultiert. Hieran schließen sich die achtstellige (alte) Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer an. Kürzere Kontonummern werden mit führenden Nullen bis auf die zehn Stellen ergänzt.

Im Internet stehen BIC-Rechner zur Verfügung, die die Bankleitzahl in den BIC oder umgekehrt berechnen, ebenso für die Berechnung der IBAN.

Was bedeutet die Umstellung für den Privat- und den Geschäftsbereich?

Für Verbraucher ändert sich zunächst nicht viel. Ab Februar 2014 startet für sie eine zweijährige Übergangsphase, während der ihnen bei inländischen Zahlungen freigestellt ist, IBAN und BIC oder Kontonummer und BLZ zu verwenden. Für grenzüberschreitende Zahlungen gilt wie bisher die Angabe von IBAN und BIC. Ab Februar 2016 muss dann bei sämtlichen Zahlungen im SEPA-Raum von Privatpersonen (nur) die IBAN verwendet werden.

Für Unternehmen und Handel sind die Umstellungsmaßnahmen ungleich höher: Sie dürfen ab dem Stichtag Anfang 2014 für den kompletten Zahlungsverkehr im SEPA-Gebiet nur noch IBAN und BIC verwenden (ab 2016 ebenfalls nur noch die IBAN). Das bedeutet teilweise enormen technischen Aufwand, beispielsweise für Online-Shops. Das komplette Zahlunssystem (Unternehmen – Kunde, Unternehmen – Mitarbeiter, Unternehmen – Geschäftspartner) muss technisch umgestellt werden und auch Briefpapier u.ä. muss angepasst werden. Wer dies mit der unternehmenseigenen IT nicht stemmen kann, sollte rechtzeitig einen professionellen Dienstleister wie die Experten von sap-sepa.de hinzuziehen, der alle erforderlichen Maßnahmen für die fristgemäße Anpassung übernimmt.

Share this post