Einkommensteuer – stetige Veränderung der Rechtslage?

Einkommensteuer – stetige Veränderung der Rechtslage?

Alle Jahre wieder – die alljährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung steht an. Völlig irrelevant ist, ob Sie einer gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe unterliegen oder ob die Abgabe auf freiwilliger Basis beruht, die jährlichen Änderungen und Neuerungen betreffen jeden.

Sobald Sie einmal eine Einkommensteuererklärung bei der Finanzbehörde eingereicht haben, haben Sie in den folgenden Jahren leichteres Spiel. Denn es empfiehlt sich in jedem Fall eine Durchschrift anzufertigen, sodass Sie im folgenden Jahr lediglich die Zahlen vom Vorjahr fast komplett übernehmen können. Sobald Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Steuerberater zu konsultieren. Hierbei können Sie sicher sein, dass dieser immer auf dem neuesten Stand ist, was die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage betrifft, da jeder Steuerberater dazu verpflichtet ist, sich regelmäßig über die aktuellen Gesetzesänderungen zu informieren und an Fortbildungen teilzunehmen. Zudem kann ein Einkommenssteuerrechner für das weitere Voranschreiten von Vorteil sein.

Sofern Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, empfiehlt es sich grundsätzlich immer, per Computer eine Einkommensteuererklärung anzufertigen. Eine Vielzahl der Programme berechnet Ihnen im Vorfeld die zu entrichtende oder erstattete Einkommensteuer. Damit Ihnen hierbei jedoch keine Fehler unterlaufen, kann Ihnen der Kommentar zum Einkommensteuergesetz von Haufe eine gute Hilfestellung bieten.

Ab dem 16.07.2015 wurde der Grundfreibetrag auf 8.652 EUR, der Kinderfreibetrag auf 2.304 EUR sowie das Kindergeld auf 190 EUR für die ersten beiden Kinder und 221 EUR ab dem dritten Kind angehoben. Vor Anfertigung einer Steuererklärung sollten Sie sich in jedem Fall mit den Änderungen folgender Vorschriften auseinandersetzen:

  • § 10 Sonderausgaben
  • § 12 Nicht abzugsfähige Ausgaben
  • § 19 Nichtselbständige Arbeit

Auf Grund der Faktenlage ist zu sagen, dass es sich in einer Vielzahl der Fälle lohnt, einen Steuerberater zu konsultieren, da dieser immer auf dem neusten Stand bezüglich Änderungen von Rechtsvorschriften sowie Gesetzen ist. Falls der Kosten- und Nutzenfaktor jedoch in keinem Verhältnis steht, wie beispielsweise bei einer geringen Steuererstattung, sollten Sie sich im Vorfeld vor Anfertigung der Einkommensteuererklärung mit den aktuellen Änderungen vertraut machen.

Bild: bigstockphoto.com / megaflopp

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