Werbeartikel sind ein gutes Mittel, sich bei Geschäftspartnern für die guten Beziehungen zu bedanken oder bei Kunden Aufmerksamkeit zu erzeugen. Unternehmer sollten vor der Auswahl des Werbemittels jedoch wissen, dass der Fiskus bei dieser Form von Werbemaßnahmen ein Wort mitredet.
Wertgrenze für Betriebsausgaben
Der Gesetzgeber vermutet hinter Geschenken oft private Gefälligkeiten. Diese will er nicht noch steuerlich begünstigen. Deshalb darf der Unternehmer die finanziellen Aufwendungen dafür nur begrenzt als Betriebsausgaben geltend machen. Die Wertgrenze liegt bei 35 Euro im Jahr und gilt pro Beschenktem, ganz gleich ob Kunde oder Geschäftspartner. Ab diesem Wert erstattet das Finanzamt auch keine Vorsteuer mehr für das Geschenk und verlangt vom Unternehmer zusätzlich noch eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent. Mit deren Zahlung verhindert der Schenker, dass der Fiskus beim Empfänger die Steuer für das Präsent einzieht. Gleichgültig ist dem Finanzamt, ob der Wert von 35 Euro pro Empfänger bereits mit einem Geschenk überschritten wurde oder ob mehrere Präsente diesen Wert in Summe erreichten.
Bleibt der Wert für Werbepräsente unter der Grenze, ist der steuerliche Abzug als Betriebsausgabe kein Problem. Dafür erwartet das Finanzamt jedoch eine genaue Auflistung, an wen die Geschenke gegangen sind. Damit erhalten die Finanzbeamten gleichzeitig einen Grund, beim Beschenkten nachzuhaken. Schließlich hat der “Sachbezüge” erhalten. Und auf die kann der Fiskus schließlich auch Steuern kassieren.
Für so genannte Streuwerbeartikel ist eine Auflistung der Empfänger dagegen nicht nötig. Gemeint sind mit Streuartikeln kleinere Gegenstände wie etwa Feuerzeuge, Caps oder Kugelschreiber, deren Wert 10 Euro nicht übersteigt.
Geschenke für die Mitarbeiter
Werbegeschenke an Mitarbeiter werden steuerlich grundsätzlich anders behandelt. Sie sind als Betriebsausgaben immer abzugsfähig, ganz gleich, welchen Preis sie haben. Beim Mitarbeiter selbst fallen für solche Präsente des Arbeitgebers weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer an. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Preis für die Geschenke im Monat eine Summe von 44 Euro nicht überschreitet.
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