
Für wen wann welche Kündigungszeit gilt
Die Kündigungszeit wird synonym als Kündigungsfrist bezeichnet. Diese sind gesetzlich in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen können aus tarifrechtlichen oder einzelvertraglichen Gründen abweichen. Kündigungszeit während der Probezeit Zu Beginn eines jeden Beschäftigungsverhältnisses…