
Überweisung nach Russland
Grenzüberschreitende Überweisungen, aber auch Bar- oder Scheckzahlungen, sind bei Überschreitung des Meldefreibetrages i. H. von 12.500 EUR gemäß AWV grundsätzlich bei der Bundesbank meldepflichtig. Meldepflichtige sind hier neben Privatpersonen, auch Wirtschaftsunternehmen und Geldinstitute und öffentliche Stellen. Die Meldung kann in…