Eine Erwerbsminderungsrente können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, wenn eine Krankheit oder Behinderung Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränkt. Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können. Außerdem müssen Sie bestimmte Versicherungszeiten erfüllen.
Fügen Sie dem Antrag medizinische Unterlagen und Angaben zu Ihrem Berufsleben bei. Die Rentenversicherung prüft die medizinischen Voraussetzungen und Versicherungszeiten getrennt und klärt, ob eine Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern kann. Je nach Aktenlage fordert sie weitere Befunde an oder lädt Sie zur ärztlichen Begutachtung ein.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Für eine volle Erwerbsminderungsrente müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden. Wer sechs Stunden oder mehr arbeiten kann, erfüllt die medizinische Voraussetzung grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich reicht es nicht aus, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Rentenversicherung prüft, wie leistungsfähig Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts sind. Für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gelten Sonderregeln zum Berufsschutz. Wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann und keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine volle, arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese Rente ist befristet.
Neben Ihrer Gesundheit prüft die Rentenversicherung auch Ihre Versicherungszeiten. Grundsätzlich müssen Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Für bestimmte Fälle, etwa nach einem Arbeitsunfall oder bei voller Erwerbsminderung kurz nach einer Ausbildung, gelten Ausnahmen. Auch eine Wartezeit von 20 Jahren kann in besonderen Fällen ausreichen.
Ein Schwerbehindertenausweis kann als Unterlage dienen, entscheidet aber nicht über den Rentenanspruch. Maßgeblich bleibt, wie viele Stunden Sie gesundheitlich noch arbeiten können.
Antrag und Unterlagen vorbereiten
Für den Antrag verwenden Sie den Hauptantrag R0100 und die Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung R0210. Sie können den Antrag online oder mit den Formularen stellen. Unterstützung gibt es bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern sowie bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Legen Sie vorhandene ärztliche Unterlagen bei. Wenn Sie Ihre Unterlagen übersichtlich ordnen, kann die Rentenversicherung den Verlauf besser nachvollziehen und gezielt nachfragen. Sammeln Sie insbesondere:
- Ihre Rentenversicherungsnummer, persönliche Angaben, Bankverbindung und Informationen zur Krankenversicherung
- Nachweise zu Versicherungszeiten, die im Versicherungsverlauf fehlen, zum Beispiel Ausbildungs-, Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten
- eine Liste Ihrer Erkrankungen und Einschränkungen sowie Namen und Anschriften der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
- aktuelle Befunde und Gutachten sowie Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte
- Angaben zu Untersuchungen durch Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft und zu früheren Klinik- oder Reha-Aufenthalten
- eine chronologische Übersicht Ihrer bisherigen Tätigkeiten sowie Angaben zu Einkommen und bestimmten Sozialleistungen
Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen möglichst konkret. Schreiben Sie zum Beispiel auf, wie lange Sie sitzen oder stehen können, ob Konzentration oder Belastbarkeit eingeschränkt sind und ob Sie regelmäßig anwesend sein können. Nennen Sie auch, wie sich die Beschwerden im Arbeitsalltag auswirken. Eine Diagnose allein erklärt noch nicht, welches tägliche Leistungsvermögen verbleibt.
Medizinische Prüfung und Begutachtung
Zuerst prüft die Rentenversicherung, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern kann. Dieser Grundsatz heißt „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung prüft eine Reha, verlangt sie aber nicht von allen Antragstellenden vor der Rentenprüfung.
Für die Entscheidung prüft die Rentenversicherung Ihre medizinischen Unterlagen. Reichen sie nicht aus, fordert sie weitere Befunde an oder lässt ein Gutachten erstellen. Dafür kann sie Sie zu einer persönlichen Untersuchung einladen. Eine solche Untersuchung findet nicht automatisch in jedem Verfahren statt.
Bei der Prüfung geht es darum, welche Arbeiten Sie noch verrichten können und wie viele Stunden täglich. Halten Sie deshalb Arzttermine und Behandlungen nachvollziehbar fest. Wenn die Rentenversicherung Fragen stellt oder einen Untersuchungstermin ansetzt, reagieren Sie fristgerecht und reichen Sie angeforderte Unterlagen ein.
So prüft die Rentenversicherung Ihren Antrag
Nach dem Absenden prüft die Rentenversicherung Ihre Angaben, den Versicherungsverlauf und die medizinischen Nachweise. Sie kann fehlende Belege nachfordern. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt davon ab, wie umfangreich Ihr Fall ist und welche Fragen noch geklärt werden müssen.
Am Ende erhalten Sie einen Bescheid. Darin stehen unter anderem, welche Rente Sie bekommen, wie hoch sie ist und wann und wie lange sie gezahlt wird. Bei einer Ablehnung nennt der Bescheid die Gründe. Prüfen Sie, ob die Rentenversicherung Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und Versicherungszeiten richtig berücksichtigt hat.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Im Bescheid steht, wie Sie den Widerspruch einlegen können. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, ist eine Klage beim Sozialgericht der nächste rechtliche Schritt.
Rentenbeginn und Befristung
Der Rentenbeginn hängt unter anderem davon ab, ob die Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet bewilligt wird und wann Sie den Antrag stellen. Deshalb passt die pauschale Empfehlung, den Antrag wie bei einer Altersrente drei Monate vor dem gewünschten Beginn einzureichen, nicht für alle Fälle. Bei befristeten Renten beginnt die Zahlung grundsätzlich frühestens im siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt unter anderem, wenn bestimmte Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorher enden. Lassen Sie von der Rentenversicherung prüfen, wann Ihre Rente beginnen kann, und stellen Sie den Antrag zeitnah.
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet bewilligt. Eine einzelne Befristung kann höchstens drei Jahre umfassen. Eine unbefristete Rente ist möglich, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands unwahrscheinlich ist. Wenn Sie eine befristete Rente weiterbeziehen möchten, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag auf Weiterzahlung etwa vier Monate vor dem Ende der Befristung zu stellen. Die Rentenversicherung empfiehlt diesen Zeitpunkt als praktische Orientierung; eine allgemeine gesetzliche Antragsfrist gibt es dafür nicht.